Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Rechtlich und staatsrechtlich gesehen ist es so, dass nur souveräne Staaten über eine Verfassung verfügen. Ist die BRD ein souveräner Staat kann man hier nachlesen.
Man kann also zu 100% sagen, dass die BRD über keine Verfassung verfügt.