Großherzogtum Oldenburg

 

Das Großherzogtum Oldenburg gehört als weiterer Bundesstaat zum Deutschen Reich und besteht aus drei gesonderten Gebieten:

 • dem an der Nordsee, der untern Weser und der Hunte liegenden Herzogtum Oldenburg,

 • dem im östlichen Holstein gelegenen Fürstentum Lübeck und

 • dem Fürstentum Birkenfeld am südöstlichen Abhang des Hunsrück.

 

Seine Landesfarben des Großherzogtums sind Blau/Rot und die Flagge des Großherzogtums Oldenburg ist blau mit einem roten Kreuz, dessen senkrechter Arm nahe dem Flaggstock läuft.

Oldenburg i. Gr. ist die Haupt- und Residenzstadt des Großherzogtums Oldenburg.

 

Das Landesparlament des Großherzogtums Oldenburg, bildet im Landtag eine Kammer und besteht aus 45 durch indirekte Wahlen berufenen Abgeordneten.

 

Die Verfassung des Großherzogtums Oldenburg beruht auf dem revidierten Staatsgrundgesetz vom 22. November 1852.

Und alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich; Geburts- und Standesvorrechte finden nicht statt. Es besteht volle Glaubens- und Gewissensfreiheit.

 

Die oldenburgische Handelsflotte steht nach Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Pommern, Hannover an 6. Stelle. Die drei Weserhäfen sind wichtige Handelsorte im Großherzogtum.

 

Das Großherzogtum Oldenburg entsendet 3 Abgeordnete in den Deutschen Reichstag und besitzt 1 Stimme im Bundesrat, somit steht auch dem Großherzogtum Oldenburg ein gewichtiger Anteil im Deutschen Reich zu.

 

Herzlich willkommen, liebes Großherzogtum hier in Magdeburg. Wir freuen uns das ihr da seid.

„Heil dir, o Oldenburg“.