Königreich Preußen

 

Das Königreich Preußen ist der  größte Bundesstaat und umfasst nahezu den ganzen Norden des Deutschen Reiches. Es beinhaltet die Provinzen:

  Brandenburg

  Hannover

  Hessen-Nassau

  Ostpreußen

  Pommern

  Posen

  Rheinland

  Sachsen

  Schlesien

  Schleswig-Holstein

  Westfalen

  Westpreußen

und die zwei gesonderten Bezirken Berlin und Hohenzollern.

 

Berlin ist die Haupt- und Residenzstadt des Königreichs Preußen und gleichfalls die Hauptstadt des Deutschen Reiches.

 

Die preußische Landesflagge ist weiß und wird sowohl an der oberen als an der untern Seite von einem schwarzen Streifen eingefasst. In dem weißen Felde zeigt sie den heraldischen preußischen Adler.

Jede preußische Provinz besitzt dazu noch ihre eigene Provinzflagge.

 

Das Königreich Preußen ist eine konstitutionelle Monarchie.

Als verfassungsmäßige Vertretung der Staatsbürger zur Mitwirkung und Beteiligung an der gesetzgebenden Gewalt besteht der Landtag. Dieser besteht aus zwei Kammern, von denen zufolge des Gesetzes vom 30. Mai 1855 die erste Herrenhaus, die zweite Haus der Abgeordneten genannt wird. Beide sind gleichberechtigt, die Beratungen erfolgen gesondert und nur bei der Beschlussnahme über Einsetzung einer Regentschaft gemeinsam.

 

In Preußen war der bürgerliche Tod laut Artikel 10 der preußische Verfassung abgeschafft!!

Artikel 10.

Der bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögens-Einziehung finden nicht statt.

 

Preußen besitzt 17 Stimmen im Bundesrat und entsendet 236 Abgeordnete nach Berlin in den Deutschen Reichstag.

 

Des weiteren steht dem König von Preußen, laut der ratifizierten  Deutschen Reichsverfassung vom 18.Januar 1871 das Präsidium des Bundes zu und er führt als völkerrechtlicher Vertreter aller Deutschen den Namen „ Deutscher Kaiser“.

 

Herzlich willkommen, unserem Königreich Preußen, deine Größe und Kraft weist uns den Weg. Wir rufen laut in alle Welt hinein, ja wir sind Preußen wollen Preußen sein!!