Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach

 

Das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach ist der größte der im thüringischen Land befindlichen Bundesstaaten des Deutschen Reiches.

 

Das Staatsgebiet des Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach grenzt mehrere deutsche Bundesstaaten und ist somit in drei Hauptgebiete und ihre Enklaven zerteilt,

 • der Weimarer Kreis liegt im thüringischen Hügelland;

 • der Eisenacher Kreis wird im Norden vom Thüringer Wald, im Süden von der Rhön durchzogen;

 • der Neustädter Kreis gehört dem vogtländischen Gebirgsland an.

 

Die Landesfarben des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach sind Schwarz, Gelb und Grün und die Haupt- und Residenzstadt des Großherzogtums ist Weimar.

 

Der Landtag besteht aus 38 Abgeordneten, von denen

•  5 aus der Wahl der größeren Grundbesitzer,

•  5 aus der Wahl der übrigen Höchstbesteuerten,

•  1 aus der Wahl des Senats der Universität Jena

•  1 aus der Wahl der Handelskammer für das Großherzogtum,  1 aus der Wahl der Landwirtschaftskammer für das Großherzogtum,

•  1 aus der Wahl im Großherzogtum bestehenden Arbeitskammer und

• 23 aus allgemeinen, direkten Wahlen hervorgehen.

Wählbar zum Abgeordneten ist jeder unbescholtene Staatsbürger von 30 Jahren.

Der Handelsverkehr ist sehr lebhaft, die Industrie auf einem hohen Niveau, wie sich auch die Landwirtschaft auf einer sehr hohen Stufe befindet. Dieses wird unter anderem durch eine gute Bildung der Bevölkerung in den hiesigen Schulen bekundet und auch die freien Künste erfahren eine hohe Bedeutung in diesem Großherzogtum.

Das Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach besitzt 1 Stimme im Bundesrat und entsendet 3 Abgeordnete in den Deutschen Reichstag und somit an der Gesetzgebung des Deutschen Reichs beteiligt.

 

Wir rufen dem Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach ein herzliches Willkommen zu und freuen uns mit ihm zu sein.