Herzogtum Anhalt

 

Das Herzogtum Anhalt ist Mitglied des Deutschen Bundes, seit 1866 des Norddeutschen Bundes und seit 1871 ist es ein Bundesstaat des Deutschen Reiches.

 

Durch die Vereinigung der Herzogtümer Anhalt-Dessau-Köthen und Anhalt-Bernburg gebildet, umfasst sämtliche seit 1603 getrennt gewesene anhaltische Lande.

 

Diese liegen im norddeutschen Tiefland und auf dem Unterharz und gliedern sich in zwei Hauptteile, dem norddeutschen Tiefland und auf dem Unterharz und gliedern sich in zwei Hauptteile, einen östlichen und einen westlichen, welche durch die preußische Provinz Sachsen voneinander getrennt werden; dazu kommen noch fünf kleine, von preußischen Landen umschlossene Enklaven.

 

Die Flagge des Herzogtums Anhalt ist Rot, Grün, Weiß und Dessau ist die Haupt- und Residenzstadt des Herzogtums.

 

Der Landtag des Herzogtums Anhalt wird aus 36 Vertretern gebildet, von denen

 • 2 der Herzog für die Dauer der Landtagsperiode ernennt,

 • 8 von den meistbesteuerten Grundbesitzern,

 • 2 von den meistbesteuerten Handel- und Gewerbetreibenden,

 • 14 von den übrigen Wahlberechtigten der Städte und

 • 10 von den übrigen Wahlberechtigten des Landes gewählt werden.

 

Das Herzogtum Anhalt besitzt 1 Stimme im Bundesrat, hat mit Dessau und Bernburg zwei Wahlkreise und entsendet 2 Abgeordnete in den Deutschen Reichstag. Somit leistet auch das Herzogtum Anhalt seinen Anteil an der deutschen Gesetzgebung.

 

Herzlichst willkommen liebes Herzogtum Anhalt, im illustreren Kreis der deutschen Bundesstaaten und ja wir lieben den alten Dessauer Marsch.