Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz

 

Ein weiterer im Norden befindlicher Bundesstaat des Deutschen Reichs, ist das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz, es besteht aus zwei voneinander getrennten Teilen, dem Herzogtum Strelitz und dem Fürstentum Ratzeburg. Des weiteren wird es von vier preußischen Provinzen und der Freien und Hansestadt Lübeck umschlossen und grenzt an das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.

 

Mit Neustrelitz wird die Haupt- und Residenzstadt des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz benannt und die Landesfarben des Großherzogtums sind Blau, Gelb, Rot.

 

Die Staatsform ist eine erbliche, durch Feudalstände beschränkte Monarchie. Eine eigentliche Staatsverfassung ist nicht vorhanden. Die seit der Union von 1523 für die beiden Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz gemeinschaftlichen Landstände werden alljährlich im Herbst zum Landtag einberufen. Die Stände setzen sich zusammen aus der Ritterschaft und der Landschaft.

 

Die obersten Regierungs- und Verwaltungsbehörden sind das Staatsministerium und die Ministerialabteilungen in Neustrelitz.

Das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz entsendet 1 Abgeordneten in den Deutschen Reichstag und besitzt 1 Stimme im Bundesrat.

 

Da der Boden im Großherzogtum größtenteils sehr fruchtbar ist wird vorrangig Landwirtschaft betrieben und diese deckt einen hohen Bedarf ab.

 

Herzlich willkommen liebes Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz, schön das ihr eure Fahne hier zeigt. Wir sind hoch erfreut euch zu begrüßen und rufen euch ein freundliches Moin zu.