Fürstentum Schaumburg-Lippe

 

Das Fürstentum Schaumburg-Lippe ist ein souveräner Bundesstaat des Deutschen Reichs mit ihrer Haupt- und Residenzstadt Bückeburg.

 

Das Fürstentum Schaumburg-Lippe, wird von dem preußischen (vormals hessischen) Teile der Grafschaft Schaumburg, den preußischen Regierungsbezirken Hannover und Minden begrenzt und besteht aus dem westlichen Teile der ehemaligen Grafschaft Schaumburg. Außerdem besitzt der Fürst zu Schaumburg-Lippe das paragiale Oberamt Blomberg unter Hoheit des Fürsten von Lippe (Detmold).

 

Das Fürstentum liegt am nördlichsten Zweige des Wesergebirges und besteht zum größeren Teil aus Tiefland, zum kleineren aus wellenförmigem Hügelland. Im Südosten liegt die bewaldete und kohlenreiche Kette des Bückebergs (332 m), im Norden das Steinhuder Meer. Mineralquellen sind bei Stadthagen und Eilsen.

 

 

Der Landtag hat 14 Mitglieder und wird in allgemeinen direkten Wahlen nach der Verfassung vom 17.11.1868 gewählt. Es wird jährlich ein Landtag gehalten.

 

Oberste Staatsbehörde für die gesamte innere Landesverwaltung und für die auswärtigen Angelegenheiten ist die fürstliche Landesregierung zu Bückeburg.

 

Die Landesfarben des Fürstentums Schaumburg-Lippe sind Weiß, Rot und Blau und daß schöne Wappen enthält zum Beispiel auch zwei weißgekleidete Engel mit Palmenzweigen als Schildhalter.

 

Das Fürstentum Schaumburg-Lippe besitzt 1 Stimme im Bundesrat und entsendet 1 Abgeordneten in de Deutschen Reichstag.

 

Wir wünschen einen guten Tag und begrüßen ganz herzlich das Fürstentum Schaumburg-Lippe im  Kreis der Deutschen Bundesstaaten. Willkommen!