Freie Hansestadt Bremen

 

Bremen, ist ein weiterer Gliedstaat des Deutschen Reiches und trägt seit 1815  als deutscher Staat den amtlichen Titel „Freie Hansestadt Bremen“. Sein Bundesstaaten-Gebiet besteht aus drei getrennt liegenden, an Größe sehr ungleichen Teilen.                 

Die Freie und Hansestadt Bremen wird von der preußischen Provinz Hannover und vom Herzogtum Oldenburg begrenzt.

Der von der Bürgerschaft gewählte Senat besteht aus 16 Senatoren, welche die Leitung und Oberaufsicht in allen Staats- und Kirchenangelegenheiten, die vollziehbare Gewalt, die Vertretung des Staates gegenüber Dritte, das Gnadenrecht und die Polizeiverwaltung inne haben.   

Die Bürgerschaft besteht aus 150 Vertretern, wovon ein gewählter Ausschuss der Bürgerschaft für die Aufrechterhaltung der Verfassung, Gesetze und Staatseinrichtungen bestellt ist, welcher Übertretungen und Missbräuche überwacht, um im allgemeinen den verfassungsmäßigen Verkehr zwischen Bürgerschaft und Senat zu vermitteln.

Die Freie und Hansestadt Bremen besitzt 1 Stimme im Bundesrat und entsandte 1 Abgeordneten in den Deutschen Reichstag, dadurch werden auch Bremens Interessen gesetzlich vertreten.

Das Wappen der Freien Hansestadt Bremen ist Rot mit einem silbernen, schrägrechts gestellten Schlüssel und ihre Flagge ist Rot, Weiß. Ein herzliches Moin liebe Bremer, denn Dreimal ist der Bremer Recht.