Das Handelsrecht im Deutschen Kaiserreich.

 

Da gegenwärtig, einzig um die Befreiung des Deutschen Volkes zu verhindern, im Zuge von gesteuerten Desinformationskampagnen, grenzenloser Unfug propagiert wird,  hier eine faktische, wahrheitsgemäße Erläuterung:

 

 - 1871 wurde das ADHGB (Allgemein Deutsche Handelsgesetzbuch) der Staaten des ewigen Bundes durch Erlass als Reichsgesetz zur Kodifikation des Handelsrechts aller Länder im neu entstandenen Deutschen Reich erschaffen. Ab 1879 nahm das Reichsgericht die Aufgaben des vorherigen ROHG wahr.

Nach 26 Jahren löste das Handelsgesetzbuch (HGB) das ADHGB ab. Das HGB, verabschiedet am 10. Mai 1897 trat gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) am 1. Januar 1900 in Kraft.

Grundlegende Änderungen des Handelsrechts erfolgten durch das Handelsrechtsreformgesetz und das Transportrechtsreformgesetz.

- Ein Reichsgesetz ist ein in einem Reich auf Reichsebene verabschiedetes Gesetz.

-  1871 wurde das Deutsche Reich gegründet, es ging aus dem Norddeutschen Bund von 1867 hervor. Dessen Gesetze wurden als nunmehrige Reichsgesetze übernommen.

-Im Deutschen Reich beschloss der Reichstag die Gesetze, dann musste der Bundesrat (die Vertretung der Bundesstaaten) sie genehmigen und schließlich wurden sie vom Kaiser „ausgefertigt und verordnet“. Der Kaiser hatte hierbei keine Änderungsmöglichkeit mehr, sondern war zur Verkündung rechtlich verpflichtet.

Und nun für alle Menschen, die über eine Restfähigkeit zum Lesen und Denken verfügen:

Selbstverständlich wurden im Deutschen Kaiserreich Geschäftstätigkeiten per Definition geregelt. Hierzu gab es das Handeslgesetzbuch, welches als Reichsgesetz erlassen wurde.

In diesem Handelsgesetzbuch wurden klipp und klar Kaufmänner und Handelsgewerbe definiert.
Die Geschäftstätigkeiten wurde unmissverständlich auf Sachen (Waren) und Wertpapiere begrenzt.

Logischerweise braucht jede schöpferisch wirkende menschliche Gemeinschaft Regularien für den Umgang mit produzierten Waren / Gütern und erbrachten Leistungen.

Wer nun noch weiter vorsätzlich den Unfug verbreitet, das Kaiserrecht hätte unter für Menschen wirksamem Handelsrecht gestanden, beweist seine Unfähigkeit zum Lesen eines einfachst verständlichen Gesetzestextes.