Der Staatsangehörigkeitsnachweis nach StAG
Der "Staatsangehörigkeitsausweis" nach StAG der BRD ist nach PStG-(VwV) A 7.1 der einzige amtlich anerkannte Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
Das StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) ist die Verordnung von Adolf Hitler vom 05.02.1934.
Das Stag von 1934 gleichgeschaltet auf den 22.Juli 1913 ist am 1.1.1914 in Kraft getreten.
Seit wann gibt es die deutsche Staatsangehörigkeit? Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde erstmalig verordnet am 05.02.1934 siehe hier.
Aber jetzt kommt auch hier wieder die riesengroße Verwirrung seitens der BRD.
Der § 40a Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)besagt folgendes.
Wer am 1. August 1999 Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, erwirbt an diesem Tag die deutsche Staatsangehörigkeit (also auch die Status Deutschen).
Ja was denn nun? PStG-(VwV) A 7.1 oder § 40a Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)?
Vollkommen egal was wir als Volk wollen. Spätestens seit dem 1. August 1999 besitzen alle Personalausweisträger die deutsche Staatsangehörigkeit. Nur mit dem §40a StAG wurde noch kein Verwaltungsakt ausgelöst und man ist nicht im EStA Register geführt.
Ups.... jetzt sollte sich jeder folgende Frage stellen.
Wie kann es möglich sein, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erstmalig am 05.02.1934 verordnet wurde aber in dem StAG mit Ausfertigungsdatum 22.07.1913 von der deutschen Staatsangehörigkeit gesprochen wird??? Diese wurde geändert und mit RuStAG 1913 gleichgestellt.
Da die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, besitzt sie auch nicht die Legitimität das RuStAG 1913 aufzuheben. Das RuStAG 1913 besitzt noch volle Gültigkeit.
Der Staatsangehörigkeitsausweis, auch genannt gelber Schein, wird von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt. Man muss ihn bei dem Ausländeramt oder der Gemeinde beantragen.
Nach dem abgeschlossenen Verwaltungsakt gibt es einen Eintrag im EStA Register bei dem BVA in Köln. Auch hier die Erwähnung dazu, dass das BVA in Köln nichts entscheidet sondern lediglich die getroffenen Entscheidungen speichert.
Macht sich denn überhaupt niemand Gedanken darüber wieso man ihn beim Ausländeramt beantragen muss? Macht sich denn überhaupt niemand Gedanken darüber wieso das Ausfertigungsdatum des StAG 1913 ist? Da gab es die BRD überhaupt noch nicht und das RuStAG wurde im originären Deutschen Reich 1871-1918 geschaffen und besitzt nur dort seine Gültigkeit.
Macht sich den niemand Gedanken darüber, das wir nach StAG §40a alle die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen aber kein Verwaltungsakt ausgelöst wurde und wir nicht im EStA Register stehen?
Mit diesem Staatsangehörigkeitsgesetz, welches die Verordnung von Adolf Hitler vom 5.2.1934 ist, hat man uns staatenlos gemacht.
Die BRD ist kein Staat. Wir Deutschen besitzen keine deutsche Staatsangehörigkeit und wollen diese auch nicht. Wir besitzen unsere tatsächliche Staatsangehörigkeit im Deutschen Reich in einem der 25 souveränen Bundesstaaten.