Reichsland Elsass-Lothringen
Das deutsches Reichsland Elsaß-Lothringen, wurde im Kriege 1870/71 von Frankreich zurückerobert und durch den Frankfurter Frieden am 10. Mai 1871 an das Deutsche Reich abgetreten. Es besteht aus Elsaß und Lothringen.
Das Reichsland Elsass- Lothringen nimmt einen Sonderstatus im Deutschen Reich ein. Es wird von einem kaiserlichen Statthalter regiert, der einen Teil der landesherrlichen Befugnisse des Kaisers ausübt.
Am 1. Januar 1874 wurde die Reichverfassung eingeführt.
Daraus resultierend entstand die Verfassung Elsaß-Lothringens. Am 31. Mai 1911 wurde ein Landtag eingeführt, der aus zwei Kammern besteht.
Der ersten Kammer angehörigen Mitglieder wurden benannt und die zweite Kammer geht aus allgemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor und wird von 60 Abgeordneten gebildet. Wahl auf 5 Jahre, Wahlberechtigung mit 25, Wählbarkeit mit 30 Jahren.
Das Reichsland Elsaß-Lothringen besitzt seit 1911
3 Stimmen im Bundesrat und entsendet 15 Abgeordnete in den Deutschen Reichstag und wurde somit vollwertig integriert und nahm umfänglich an der deutschen Gesetzgebung teil.
Der wirtschaftliche Anteil Elsass-Lothringens ist auf Grund der Landwirtschaft, des Bergbaus, der Industrie und des Handels sehr hoch.
Wir begrüßen unser Reichsland Elsass-Lothringen recht herzlich in unserer Mitte. Du bist ein unabtrennbarer Teil von uns und wir stehen treu an deiner Seite.
Herzlich willkommen!