Königreich Württemberg
Das Württemberg ist ein Königreich in Süddeutschland. Seiner Größe nach ist es der dritte, der Einwohnerzahl nach der vierte der deutschen Bundesstaaten. Das Königreich wird von Bayern, Baden, den hohenzollerischen Lande und im Süden vom Bodensee begrenzt.
Es ist seit 1871 fester Bestandteil des Deutschen Reichs und Stuttgart ist die Haupt- und Residenzstadt des Königreichs Württemberg.
Das Staatswappen des Königreichs beinhaltet zum Beispiel ein schwarzen, königlich gekrönter Löwe und ein goldener Hirsch als Schildhalter und dem Leitspruch „Furchtlos und treu“. Die Landesfarben Württembergs sind Schwarz-Dunkelrot.
Alle Württemberger haben gleiche staatsbürgerliche Rechte, welche nach dem Gesetz vom 31. Dezember 1861 von dem Religionsbekenntnis unabhängig sind. Jedem Einwohner ist Freiheit der Person, des Gewissens, des Eigentums und der Auswanderung zugesichert. Die Landstände teilen sich in zwei Kammern.
Der Präsident der Ersten Kammer wird unmittelbar vom König ernannt.
Das Königreich Württemberg besitzt 4 Stimmen im Bundesrat und entsendet 17 Abgeordnete in den Deutschen Reichstag.
Somit ist auch das Königreich maßgeblich an der Deutschen Gesetzgebung beteiligt.
Jede der drei im Königreich Württemberg bestehenden christlichen Konfessionen ordnet ihre Angelegenheiten unter der Oberaufsicht des Königs selbst.
Und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Königreichs sind durchweg sehr günstig.
Herzlich willkommen Königreich Württemberg beim Großen- Treffen der Bundesstaaten in Magdeburg. Wir rufen euch zu:
„Sein Volk mit Herz und Mund Verehr‘ im Bruderbund Als Vater ihn!“