Georg Friedrich Ferdinand Prinz von Preußen und preußischer König
Preußische Verfassung Art. 53. Die Krone ist, den Königlichen Hausgesetzen gemäß, erblich in dem Mannsstamme des Königlichen Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge.
Georg Friedrich Prinz von Preußen ist durch die Erbfolge des königlichen Hauses Hohenzollern, welche seit 1473 mit der „Dipositio Achillea“ geregelt wird, rechtlicher Erbnachfolger der Preußischen Krone. Sein Opa und sein Vater sind verstorben.
Ist das Hausgesetz des Kurfürsten Albrecht Achilles (reg. 1470-1486) vom 24.02.1473, in der er einerseits die territoriale Unteilbarkeit für die Kurmark Brandenburg festlegte, andererseits die Erbfolge der Hohenzollern regelte ( Primogenitur) und die Teilung in eine fränkische und eine märkische Linie bewirkte.
Genau genommen definierte die Dispositio Achillea zu der Zeit, als sie geschrieben wurde, nur die Aufteilung der Markgrafen unter den Söhnen des Markgrafen des Tages. Im Laufe der Zeit wurde es jedoch als Nachfolgeprinzip des Hauses Hohenzollern anerkannt, und 1541 wurden die Dispositio Achillea und der Hausvertrag von Regensburg als verbindliches Hausgesetz der Hohenzollern- Dynastie anerkannt.
Damit ist Georg Friedrich Prinz von Preußen heute auch schon König von Preußen.
"Verfassung" der Weimarer Republik Artikel 109.
Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.
Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
Jetzt bleibt die Frage ob in einer "Verfassung" die nicht in freier Bestimmung beschlossen worden ist und somit gar nicht gültig sein kann, gemäß der international anerkannten 3 Elemente Staatslehre von Jellinek, Adelsbezeichnungen nicht mehr verliehen werden dürfen? Die Antwort darauf ist zu 100% nein. Denn keiner hat das Recht sich über die Hausgesetze der Adeligen zu stellen.
Da die Weimarer Republik, gemäß der international anerkannten 3 Elemente Staatslehre von Jellinek, nicht in freier Bestimmung gegründet wurde, diese kein Staat ist da es weder über Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt verfügt, kann sie auch nicht über eine Verfassung verfügen.
Georg Friedrich Ferdinand von Preußen ist und bleibt König von Preußen und somit auch deutscher Kaiser.