Ist das Deutsche Reich ein Verein?

 

 

Es gehen einige davon aus, dass das Deutsche Reich ein Verein sei.

Ist das tatsächlich so? Grundlegend sollte die Frage geklärt werden was in einem Staat und in einem Staatenbund rechtlich relevant ist.

 

Dazu vielleicht das Beispiel mit Johann Ludwig Klüber (Klicken). Johann Ludwig Klüber war ein deutscher Staatsrechtslehrer und Publizist. Klübers Übersicht der diplomatischen Verhandlungen des Wiener Kongresses (Frankfurt 1816) enthält zugleich mehrere Abhandlungen über einzelne die deutschen Angelegenheiten betreffenden Gegenstände.

Haben die Bücher von Johann Ludwig Klüber, der Staatsrechtslehrer und Publizist war, eine rechtliche Relevanz? Nein denn er hat private Bücher geschrieben über Abhandlungen in deutschen Angelegenheiten.

 

Frau Werding bezieht sich ja vor allem auf das Buch von  Johann Ludwig Klüber "Öffentliches Recht des Teutschen Bundes und der Bundesstaaten". Ups...kann Frau Werding vielleicht nicht lesen? Oder interpretiert sie wieder einmal?

 

Zitat: "Öffentliches Recht des Teutschen Bundes und der Bundesstaaten"(Klicken)

§. 103.
Begriff des teutschen Bundes. Gewalt, Verfassung und Umfang desselben.

 

Der teutsche Bund ist ein fortwährender freier Staatenbund, eine Vereinigung der unabhängigen Staaten Teutschlands, zu einer völkerrechtlichen gleichen Gesellschaft, für gemeinschaftliche Zwecke). Zitat Ende.