Ist das Deutsche Reich ein Verein?
Es gehen einige davon aus, dass das Deutsche Reich ein Verein sei.
Ist das tatsächlich so? Grundlegend sollte die Frage geklärt werden was in einem Staat und in einem Staatenbund rechtlich relevant ist.
Dazu vielleicht das Beispiel mit Johann Ludwig Klüber (Klicken). Johann Ludwig Klüber war ein deutscher Staatsrechtslehrer und Publizist. Klübers Übersicht der diplomatischen Verhandlungen des Wiener Kongresses (Frankfurt 1816) enthält zugleich mehrere Abhandlungen über einzelne die deutschen Angelegenheiten betreffenden Gegenstände.
Haben die Bücher von Johann Ludwig Klüber, der Staatsrechtslehrer und Publizist war, eine rechtliche Relevanz? Nein denn er hat private Bücher geschrieben über Abhandlungen in deutschen Angelegenheiten.
Frau Werding bezieht sich ja vor allem auf das Buch von Johann Ludwig Klüber "Öffentliches Recht des Teutschen Bundes und der Bundesstaaten". Ups...kann Frau Werding vielleicht nicht lesen? Oder interpretiert sie wieder einmal?
Zitat: "Öffentliches Recht des Teutschen Bundes und der Bundesstaaten"(Klicken)
§. 103.
Begriff des teutschen Bundes. Gewalt, Verfassung und Umfang desselben.
Der teutsche Bund ist ein fortwährender freier Staatenbund, eine Vereinigung der unabhängigen Staaten Teutschlands, zu einer völkerrechtlichen gleichen Gesellschaft, für gemeinschaftliche Zwecke). Zitat Ende.
Eine Vereinigung ist KEIN Verein
Herkunft: Verein aus dem Verb vereinen, frühneuhochdeutsch feminin, seit dem 16. Jahrhundert belegt.
Diese Bücher sind Hinweise und eine eigene Meinung aber rechtlich gesehen absolut irrelevant.
Für jeden rechtlich relevant sind allerdings Verordnungen, Gesetze und Verfassungen im gültigen Recht. Und nur das vorher genannte hat für die Bundesstaaten Angehörigen eine rechtliche Relevanz und sonst gar nichts.
Wenn sich nun jemand auf Geschichtsbücher, Unterrichtsbücher oder Lehrbücher beruft die eine Abhandlung darstellen, in denen interpretiert wird, in denen Gesetze beschrieben werden ist das irrelevant.
Relevant kommt aus der lateinischen Fügung relevantes articuli und bedeutet berechtigte, beweiskräftige Argumente im Rechtsstreit.
Schlußakte der Wiener Ministerkonferenzen (Klicken)
In der Schlußakte der Wiener Ministerkonferenzen vom 15. Mai 1820 steht unter Artikel 1dazu folgendes.
Zitat: "Art. 1. Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein der deutschen souverainen Fürsten und freien Städte, zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletztbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten und zur Erhaltung der innern und äußern Sicherheit Deutschlands" Zitat Ende.
Da steht es tatsächlich. Der Deutsche Bund wird als völkerrechtlicher Verein benannt.
Der vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 abgehaltene Kongress war eine Konferenz von politisch bevollmächtigten Vertretern aus rund 200 europäischenStaaten, er diente der Festlegung der Neuordnung Europas nach der Niederlage des napoleonischen Frankreichs.
Deutsche Bundesakte (Klicken) vom 8. Juni 1815
Zitat „Im Nahmen der allerheiligsten und untheilbaren Dreyeinigkeit.
Die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands im gemeinsamen Wunsch hegend 6. Artikel des Pariser Friedens von 30. May 1814 in Erfüllung zu setzen, und von den Vortheilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, sind übereingekommen, sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen, und haben zu diesem Behuf ihre Gesandten und Abgeordneten am Congresse in Wien mit Vollmachten versehen, nämlich:“ Zitat Ende.
Steht da „sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen“ oder sich zu einem beständigen Verein zu vereinigen?
Zitat „ Art. 1. die souverainen Fürsten von freien Städte Deutschlands mit Einschluß Ihrer Majestäten des Kaisers von Oesterreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande, und zwar Der Kaiser von Oesterreich, der König von Preußen, beyde für ihre gesamten vormals zum Deutsche Reich gehörigen Besitzungen, der König von Dänemark für Holstein, der König der Niederlande für das Großherzogthum Luxemburg, vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der deutsche Bund und heißen soll.“ Zitat Ende.
Die Deutsche Bundesakte ist die Verfassung für den Deutschen Bund. Der Deutsche Bund ist eine Vereinigung der einzelnen deutschen Staaten. Der Deutsche Bund ist kein Verein.
Haben politisch bevollmächtigte Vertreter aus rund 200 europäischen Staaten das Recht sich über Staaten und deren Verfassungen zu stellen? Nein haben sie nicht. In diesen Staaten sind die Verfassungen und Gesetze gültig und nur diese besitzen eine rechtliche Relevanz.
Aber mal davon ganz abgesehen ob diese nun eine rechtliche Relevanz besitzen oder nicht. Denn was von den „Vertretern“ des "Vereins" Deutsches Reich nicht mit dazu gesagt wird ist, dass der Bund mit dem 24. August 1866 aufgelöst wurde.
Preußen und seine Verbündeten siegten im Deutschen Krieg des Juni und Juli 1866. In den Friedensverträgen mit den Kriegsgegnern ließ Preußen die Anerkennung festschreiben, dass der Deutsche Bund aufgelöst sei. Am 24. August 1866 bestätigte der Bundestag die Auflösung. Einen Nachfolger im rechtlichen Sinne hatte der Bund nicht. Im Norden seines ehemaligen Gebietes entstand aber ein preußisch geführter Bundesstaat, der Norddeutsche Bund.
Norddeutsche Bund (Klicken)
Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867
Zitat „Dieser Bund (steht da Verein?) wird den Namen des Norddeutschen führen und wird nachstehende Verfassung haben" Zitat Ende.
Zitat „Art. 1. Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten (steht da Vereine?) Preußen mit Lauenburg, Sachsen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck,Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck,Bremen, Hamburg, und aus den nördlich vom Main belegenen Theilen des Großherzogthums Hessen.“ Zitat Ende.
Auch der der Norddeutsche Bund ist eine Vereinigung der einzelnen deutschen Staaten. Der Norddeutsche Bund ist kein Verein gewesen.
Deutsches Reich (Klicken)
Verfassung des Deutschen reiches vom 16. April 1871
Zitat „Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main gelegenen Theile des Großherzogtums Hessen, schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund (steht da Vereine?) wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben.“ Zitat Ende.
Auch das Deutsche Reich ist eine Vereinigung der einzelnen deutschen Staaten. Das Deutsche Reich ist kein Verein.
In keiner Verfassung, in keinem Gesetz, in keiner Verordnung vom Deutschen Bund, Norddeutschen Bund oder Deutschen Reich steht irgendetwas darüber geschrieben, das eines davon ein Verein sei. In keiner Verfassung der einzelnen Staaten steht irgendetwas davon, dass eines der oben genannten ein Verein sei.
Fazit
Souveräne Staaten haben einen ewigen Bund geschlossen den sogenannten Staatenbund.
Wer behauptet, dass das Deutsche Reich ein Verein sei und sich dann auch noch auf Bücher beruft die absolut irrelevant sind oder sagt "hier wurde die Stiftung Rheinbund" gegründet, versucht zu täuschen oder zu manipulieren.
Es ist und bleibt ganz einfach eine Lüge
Denn in keinem Gesetz, in keiner Verfassung und in keiner Verordnung, die rechtlich gesehen relevant wären, ist irgendein Hinweis darauf zu finden. Es gibt daher keine Nachweise darüber, dass das Deutsche Reich 1871-1918 ein Verein ist. Falls es doch in einer Verfassung, einer Verordnung, einem Gesetz oder Gesetzblatt geschrieben steht bitte ich darum, mir es zukommen zu lassen.
Wenn sich jeder an die Wahrheit halten würde die geschrieben steht, und zwar ohne zu interpretieren und spekulieren, könnten wir morgen alle freie Menschen sein.