Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha
Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha befindet sich ebenso in thüringischen Landen und ist ein Bundesstaat des Deutschen Reiches und wurde unter einem Herrscherhaus vereinigt.
Eine Besonderheit des Herzogtums ist, das es zwei Haupt- und Residenzstädte besitzt, welche Gotha für Sachsen-Gotha und Coburg für Sachsen-Coburg sind.
Die Landesfarben des Herzogtums Sachsen-Coburg-Gotha sind Grün und Weiß.
Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha bestehen aus dem Herzogtum Coburg und dem Herzogtum Gotha, die durch zwischenliegende preußische und sachsen-meiningische Gebietsteile getrennt sind, und zu denen noch mehrere von fremdem Territorium umschlossene Parzellen gehören.
Die Verfassung des Herzogtums Sachsen-Coburg-Gotha ist konstitutionell-monarchistisch
und beruht auf dem Staatsgrundgesetz vom 3. Mai 1852. Für jedes der beiden Herzogtümer besteht ein besonderer, für die gemeinsamen Angelegenheiten beider Herzogtümer ein gemeinschaftlicher Landtag.
Der Landtag für das
• Herzogtum Coburg zählt 11 Mitglieder,
• Herzogtum Gotha 19 Mitglieder.
Die Mitglieder dieser beiden Landtage bilden zusammen den gemeinschaftlichen Landtag.
Die Wahl der Abgeordneten erfolgt auf 4 Jahre und ist indirekt.
Des weiteren besitzt das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha 1 Stimme im Bundesrat und entsendet 2 Abgeordnete in den Deutschen Reichstag.
Herzlichst willkommen Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha wir freuen uns euch an unserer Seite zu wissen.