Herzogtum Sachsen-Altenburg
Das mit zu den thüringischen Staaten zählende Herzogtum Sachsen-Altenburg ist der nächste Bundesstaat des Deutschen Reiches welchen wir nun vorstellen.
Das Herzogtum besteht aus zwei durch reußische Lande getrennten Gebietsteilen, dem Ost- und Westkreis und Altenburg ist die Haupt- und Residenzstadt des Herzogtums Sachsen-Altenburg.
Die Landesfarben des Herzogtums sind Weiß und Grün und besitzt ein ebenfalls opulentes großes Staatswappen.
Im Landtag des Herzogtums Sachsen-Altenburg wurden
die Landstände nach dem Gesetz vom 31. Mai 1870 neu organisiert und setzen sich aus 30 Abgeordneten zusammen, die sämtlich aus direkter Wahl hervorgehen.
• 9 Abgeordnete der Städte
• 12 Abgeordnete des Landes
• 9 Abgeordnete von den höchst besteuerten Bürgern
Wähler ist jeder selbstständige männliche Staatsbürger, der das 25. Lebensjahr vollendet hat und eine direkte Steuer an den Staat entrichtet. Die passive Wählbarkeit ist an die Bedingung geknüpft, dass der zu Wählende mindestens 3 Jahre lang dem Staatsverband des Herzogtums angehörte. Die Abgeordneten werden auf 3 Jahre gewählt.
Das Herzogtum Sachsen-Altenburg besitzt 1 Stimme im Bundesrat und entsendet einen Abgeordneten in den Deutschen Reichstag.
Für eine guten Bildung der Einwohner wurde durch viele Schulen und der gemeinschaftlichen Uni Jena gesorgt. Des weiteren gibt es mit einer guten Industrie, Landwirtschaft, dem Handel und Bergbau sehr gute Vorraussetzungen im Herzogtum .
Sei herzlichst gegrüßt und willkommen Herzogtum
Sachsen-Altenburg im Ewigen Bund und Glück Auf!