Bei der HLKO gilt es nur festzustellen, ob die BRD und die jetzigen Besatzer dazu legitimiert sind auf diese zugreifen zu dürfen.
gallery/Haager-Landkriegsordnung.pdfNun kann man mit 100%tiger Sicherheit sagen, dass das Deutsches Reich 1871-1918, die Vereinigten Staaten von Amerika, Österreich-Ungarn, Bolivien, Dänemark, Großbritanien, Mexiko, die Niederlande, Rußland, Salvador und Schweden die HLKO, das Abkommen über die Gesetze und Bräuche des Landkriegs ratifiziert haben.
HLKO Art. 1
Die Vertragsmächte werden ihren Landheeren Verhaltungsmassregeln geben, welche
der dem vorliegenden Abkommen beigefügten Ordnung der Gesetze und Gebräuche
des Landkriegs entsprechen.
HLKO Art. 2
Die Bestimmungen der im Artikel 1 angeführten Ordnung sowie des vorliegenden
Abkommens finden nur zwischen den Vertragsmächten Anwendung und nur dann,
wenn die Kriegführenden sämtlich Vertragsparteien sind.
Frage: Ist die BRD eine Vertragsmacht? War die BRD Kriegsführend?
Nach meinem jetzigen Wissensstand hat die BRD niemals Krieg geführt also war nicht eine Kriegsführende Vertragspartei.
Wie können dann die Alliierten der Firma BRD, die nicht ratifiziert hat, die keine Vertragsmacht ist, die nicht Kriegsführend war, die HLKO auferlegen?
Und selbst die Alliierten sind derzeit nicht die Alliierten die die HLKO als Staaten unterzeichnet haben denn sie befinden sich alle im Seerecht und sind keinbe Staaten.
HLKO Art. 4
Dieses Abkommen tritt nach seiner Ratifikation für die Beziehungen zwischen den
Vertragsmächten an die Stelle des Abkommens vom 29. Juli 1899 betreffend die
Gesetze und Gebräuche des Landkriegs.
HLKO Art. 5
Dieses Abkommen soll möglichst bald ratifiziert werden.
Die Ratifikationsurkunden sollen in Den Haag hinterlegt werden.
Ist es nicht eher so, dass die Alliierten des 2. Weltkrieges sich auf die UN-Charta, am 24. Oktober 1945 in Kraft getreten, berufen die ebenfalls von den Vereinigten Staaten von Amerika am 24. Oktober 1945 und von Deutschland am 18. September 1973 unterschrieben wurde?
Fazit für mich. Und auch hier lasse ich mich sehr gerne mit dem Nachweis von Fakten belehren.
Die BRD hat die HLKO weder unterzeichnet noch ratifiziert.
Die BRD ist keine Vertragsmacht gemäß Artikel 2 HLKO.
Die BRD ist niemals Kriegsführende Vertragspartei gewesen.
Die Alliierten sowie die BRD können derzeit nur auf das zugreifen wozu sie als nicht souveräne Länder legitimiert sind = Seerecht = UN-Charta, SHAEF Militärgesetze.
Wir, als geltende Staatenlose Personen die über keinerlei Rechte verfügen, die dem römischen Recht, dem kanonischen Recht, den goldenen Bullen der Päpste und dem bürgerlichen Tod ausgesetzt sind, die in der Firma BRD leben und nur als Personen angesehen werden weil dieses System keine Menschen kennt und akzeptiert, können derzeit nicht auf die HLKO zugreifen. Erst wenn das Deutsche Reich 1871 - 1918 als Ganzes wieder handlungsfähig ist.
Außerdem steht in der HLKO nichts davon geschrieben wie lange ein Land besetzt sein darf. Auch das sind alles Falschinformationen. Man könnte dieses sehr schnell feststellen, wenn man die HLKO mal lesen würde.
Hier gibt es die HLKO zum nachlesen.