Das Grundgesetz der BRD
Das Grundgesetz, als vermeintlich "staatliche" Handlungsgrundlage der Bonner BRD, wurde am 23.05.1949, durch Veröffentlichung im BGBl I S. 1ff siehe hier in Kraft gesetzt (BGBl = Bundesgesetzblatt). Die Bonner BRD wurde aber erst am 07.09.1949 gegründet.
Das Grundgesetz gibt uns zwei wichtige Informationen.
Dieses Grundgesetz,verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt!
Das Grundgesetz ist keine Verfassung! Jeder souveräne Staat verfügt über eine Verfassung!
"an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist". "beschlossen worden ist", ist die Vergangenheitsform. Wer mal in der Schule aufgepasst hat weis das.
Nun gehen wir in der Geschichte etwas zurück.
Die DDR hatte eine "Verfassung". Ist die legitim entstanden? Nein! Gemäß international anerkannter 3 Elemente Staatslehre von Jellinek, die fast weltweit gelehrt wird, kann eine Verfassung nur in freier Bestimmung beschlossen werden. War die DDR frei und konnte selbst bestimmen? Nein, denn die DDR ist ein besetztes Land.
Die nächste wäre die "Verfassung" der Weimarer Republik. Ist die legitim entstanden? Nein! Gemäß international anerkannter 3 Elemente Staatslehre von Jellinek, die fast weltweit gelehrt wird, kann eine Verfassung nur in freier Bestimmung beschlossen werden. War die Weimarer Republik frei und konnte selbst bestimmen? Nein, denn die Weimarer Republik war ein besetztes Land.
Die nächste wäre die Verfassung von 1871. Ist sie legitm entstanden? Ja, gemäß international anerkannter 3 Elemente Staatslehre von Jellinek, die fast weltweit gelehrt wird, ist diese Verfassung in freier Bestimmung = in Friedenszeiten im Bundesrath und Reichstag als Gesetz verabschiedet und vom deutschen Kaiser verordnet worden damit sie in allen souveränen Bundesstaaten ihre Gültigkeit erlangt.
Die Verfassung von 1871 ist das höchste Gesetz aller Deutschen bis zum heutigen Tage.
Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten.