"Staatsangehörigkeitsausweis" der Bundesrepublik Deutschland
Es ist so was von einfach erklärt. Ich hatte den GS ausgeruckt und meiner Tochter vorgelegt die zu diesem Zeitpunkt 17 war. Sie wurde darum gebeten die Fehler zu finden. Nachdem sie sich den GS paar Mal durchgelesen hatte sagte sie folgendes.
"Du Papa, die BRD ist doch gar kein Staat. Wie kann sie dann einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen".
Ich ham sie in den Arm und sagte ihr "Mein Kind ich liebe dich von ganzen Herzen. Warum verstehst du das mit deinen 17 Lenzen und erwachsene Menschen diskutieren endlos und ewig darüber".
Auch hier beim „gelben“ Schein ist es so, dass ich nicht gegen die Menschen gehe die ihn haben oder sich holen wollen. Ich weise lediglich darauf hin, dass man mit dem „Staatsangehörigkeitsausweis“ nicht in die Heimathkommt und somit kein freier Mensch wird.
Die BRD ist kein souveräner Staat.Die BRD ist ein eingesetztes Provisorium der Alliierten bis Artikel 146 GG von den Deutschen umgesetzt wird.
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Die BRD verfügt über keine Verfassung.Nach der international anerkannten Drei-Elemente-Lehre von Jellinek, müssen folgende drei Merkmale erfüllt sein, um die Existenz eines Staates feststellen zu können. Ein Staat benötigt ein:
Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt
Sobald eines fehlt kann man nicht mehr von einem Staat sprechen.
Außerdem steht in der international anerkannten Drei-Elemente-Lehre von Jellinekgeschrieben, dass….-ein Staat nur in freier Bestimmung gegründet werden kann-eine Verfassung nur in freier Bestimmung beschlossen werden kann.Rein rechtlich und Staatsrechtlich kann die BRD niemals ein Staat sein und über eine Verfassung verfügen weil wir bei der Gründung beider Länder ein besetztes Land waren und bis zum heutigen Tage sind.
Da die BRD kein souveräner Staat ist, besitzt sie nicht die Legitimation einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. Die BRD kann dies natürlich tun. Doch kann sie nur in dem Rechtskreis agieren, indem sie sich befindet = Seerecht. Seerechtist die niedrigste Rechtsstufe, es ist Piratenrecht, dass Recht dessen der die Waffengewalt besitzt.
Wollen wir einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen, müssen wir dieses beim Ausländeramt tun.
Fazit
Die BRD ist kein souveräner Staat und besitzt nicht die Legitimation für Menschen einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen.Damit wäre alles gesagt….sollte man denken. Doch leider gibt es immer wieder Mitmenschen die Werbung dafür machen und uns davon abhalten gemeinsam in die Freiheit zu gehen.Wie sie uns davon abhalten, erkläre ich im Folgenden.
Aussage von den Bewerbern des GS:
"Der GS (gelbe Schein = Staatsangehörigkeitsausweis) sollte gemäß RuStAG(Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913 nur gültig im Deutschen Reich 1871 –1918) ausgefüllt werden".
Antwort darauf ist:
Gemäß RuStAG wären wir gemäß BGB §1 Menschen. Das System BRD kennt keine Menschen. Es kennt nur geltende staatenlose Personen die über keinerlei Rechte verfügen. Außerdem ist es der falsche Rechtskreis. BRD = kein Staat = Seerecht. Deutsches Reich = (wenn handlungsfähig) aktives Staatsrecht in den 25+1 souveränen Staaten.
Aussage von den Bewerbern des GS:
„ist deutscher Staatsangehöriger“ ist die Staatsangehörigkeit im Deutschen Reich 1871 –1918 gemäß §1. RuStAGDeutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§3bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§3bis 35) besitzt.
Antwort darauf ist:
§ 1.
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.
Die Staatsangehörigkeit wird dem jeweiligen Bundesstaat zugeordnet. Das Deutsche Reich hat keine eigene Staatsangehörigkeit da es kein Staat ist. Die Reichsangehörigkeit ist keine Staatsangehörigkeit und wurde nie als Staatsangehörigkeit definiert.
Fakt!
Nicht einer von den Bewerbern des GS konnte mir bisher ein gültiges Dokument aus der Zeit 1871 –1918 vorlegen welches beweisen würde, dass bei Staatsangehörigkeit steht ist„deutscher Staatsangehöriger“!
Aussage von den Bewerbern des GS:
"Die von den Alliierten eingesetzte Verwaltung BRD wurde von den Alliierten dazu verpflichtet uns den GS auszustellen".Sie berufen sich dabei auf den Artikel 43 der HLKO.
"Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze."
Antwort darauf ist:
Wo steht nun im Artikel 43 der HLKO, dass die BRD uns einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen sollte? Das steht dort nirgendwo geschrieben. „Unter Beachtung der Landgesetze“. Was sind die „Landesgesetze“ für die BRD? StAG = Staatsangehörigkeitsgesetz der BRD (erstellt von niemals gewählten Politikern der BRD).
Die BRD und die geltenden Staatenlosen Personen in der BRD lebend können gar nicht auf die HLKO zugreifen weil die BRD nicht Kriegführend und keine Vertragspartei ist.Art. 2 Die Bestimmungen der im Artikel 1 angeführten Ordnung sowie des vorliegenden Abkommens finden nur zwischen den Vertragsmächten Anwendung und nur dann, wenn die Kriegführenden sämtlich Vertragsparteien sind. Hier nachzulesen.
Aussage von den Bewerbern des GS:
„Die HLKO mußnicht zwingend ratifiziert werden, es reicht auch die Unterschrift“. Doch bei Aufforderung doch mal nachzuweisen wo das geschrieben steht bekommt man was? Nichts!
Antwort darauf ist:
Der Artikel 5 der HLKO sagt etwas völlig anderes aus.
HLKO Artikel 5. "Dieses Abkommen soll möglichst bald ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sollen im Haag hinterlegt werden".
StAG §30(1)
Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt.
StAG §30(3)
Wird das Bestehen derdeutschen Staatsangehörigkeit auf Antragfestgestellt, stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweisaus.
Da steht absolut nichts von RuStAGgeschrieben.
Der Antrag
Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934…..wird folgendes verordnet:§1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit (5.2.34). Mit dem Reich ist das Deutsche Reich gemeint wie es die Alliierten definiert haben (1937)!
SHAEF Gesetz Nr. 52, Artikel VII Begriffsbestimmungen Punkt (e)
„Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember1937 bestanden hat.
Weimarer Reichsverfassung 11. August 1919Artikel 1.Das Deutsche Reich ist eine Republik.
Artikel 2. Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder.
Mit dem Grundlagenvertrag wird uns gezeigt was für die BRD „Deutschland“ und das Deutsche Reich bedeutet.
Versailler VertragArtikel 278
Deutschland verpflichtet sich, die neue Staatsangehörigkeit, die von seinen Angehörigen gemäß den Gesetzen der alliierten und assoziierten Mächteund gemäß den Entscheidungen der zuständigen Behörden dieser Mächte, sei es auf dem Wege der Einbürgerung, sei es auf Grund einer Vertragsbestimmung etwa erworben ist oder erworben wird, anzuerkennen und auf Grund der neuerworbenen Staatsangehörigkeit dieses Reichsangehörigen in jeder Richtung von jeder Pflicht gegenüber ihrem Heimatstaate zu entbinden.
Und nun zur DDR
Verfassung der DDR vom 07. Oktober 1949
Art. 1.Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.
Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit -1937).
Gesetz über die Staatsbürgerschaft der DDR 20. Februar 1967
§1 Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik ist, wer
a) zum Zeitpunkt der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik deutscher Staatsangehöriger war,
Gesetz über die Staatsbürgerschaft der DDR 20. Februar 1967
§19(2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913
1. Wieso sollten Mitteldeutsche sich nun den Staatsangehörigkeitsausweis der Firma BRD holen?
2. Woher nimmt sich die DDR das Recht das RuStAG außer Kraft zu setzen obwohl sie gar nicht dazu legitimiert ist da das RuStAG nur Gültigkeit besitzt im ewigen Bund Deutsches Reich 1871 - 1918 und die DDR kein Rechtsnachfolger vom DR ist?
Davon abgesehen, dass man die „Antragsvordrucke zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit“ als geltende Staatenlose Person ausfüllt, als diese abgibt und als diese auch wieder abholt. Man unterschreibt sogar als geltende Staatenlose Person.
EStA Register Auszug
Zeigt mir mal bitte auf der Karte den Staat „Deutschland“!!!
Aussage von den Bewerbern des GS:
„Das ist laut Artikel 3 Verfassung 1871 das Deutsche Reich“.
Antwort darauf ist:
Und nur weil da steht „Art. 3 Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat“? Es beruht alles auf Spekulation, Interpretation und einem Glauben. Warum gehen die Bewerber des GS nicht auf die Verfassung der DDR vom 07. Oktober 1949 Art. 1. "Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik"?
Verfassung des Deutschen Reichs 1871
Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben.
Wo steht da was von „Deutschland“?
Wurde das Deutsche Reich gegründet oder wurde „Deutschland“ gegründet?
Welches "Deutschland" soll es denn sein?
Teutscher Bund: Das Gebiet des Teutschen Bundes wurde im Volksmund als "Deutschland" bezeichnet. Es gibt keine rechtliche Definition für den Begriff Deutschland von der Seite der Deutschen.
Norddeutscher Bund: Das Gebiet des Norddeutschen Bundes wurde im Volksmund als "Deutschland" bezeichnet. Es gibt keine rechtliche Definition für den Begriff Deutschland von der Seite der Deutschen.
Deutsches Reich: Das Gebiet des Deutschen Reiches wurde im Volksmund als "Deutschland" bezeichnet. Es gibt keine rechtliche Definition für den Begriff Deutschland von der Seite der Deutschen.
Weimarer Republik: Das Gebiet der Weimarer Republik wurde im Volksmund als "Deutschland" bezeichnet. Es gibt keine rechtliche Definition für den Begriff Deutschland von der Seite der Deutschen.
Drittes Reich: Das Gebiet des Dritten Reiches wurde im Volksmund als "Deutschland" bezeichnet. Es gibt keine rechtliche Definition für den Begriff Deutschland von der Seite der Deutschen.
DDR:Das Gebiet der DDR wurde im Volksmund als "Deutschland" bezeichnet. Es gibt keine rechtliche Definition für den Begriff Deutschland von der Seite der Deutschen.
BRD:Das Gebiet der BRD wurde im Volksmund als "Deutschland" bezeichnet. Es gibt keine rechtliche Definition für den Begriff Deutschland von der Seite der Deutschen.
Germany seit 1990 bis heute: Das Gebiet von Germany wird im Volksmund als "Deutschland" bezeichnet. Es gibt aber keinerechtliche Definition für den Begriff Deutschland von der Seite der Deutschen.
Wie gesagt, kann die BRD nur in dem Rechtskreis agieren indem sie sich befindet. Wenn sie den „Staat“ Deutschland vorgibt kann es niemals gemäß „Art. 3 Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat“ das Deutsche Reich 1871-1918 sein sondern das „Deutsche Reich“ so wie es die Alliierten definiert haben. „SHAEF Gesetz Nr. 52, Artikel VII Begriffsbestimmungen Punkt (e) „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember1937 bestanden hat".
1937 und heute ist der gleiche Rechtskreis = Seerecht.
Es wäre so was von einfach zu prüfen. Mal einen Rechtsanwalt anrufen und fragen was es bedeutet wenn etwas in ( runde Klammern) gesetzt wird. Es ist nur ein Hinweis auf etwas und besitzt keinerlei rechtliche Relevanz. Das wurde mir persönlich schon von Rechtsanwälten und auch ehemaligen Rechtsanwälten bestätigt.Genau das haben wir nämlich bei dem EStARegisterauszug.
Das werdet ihr beantragenGeburt (Abstammung), §4 Abs.1 (Ru)StAG
Und das werdet ihr bekommen!Geburt §4 Abs.1 StAG
Die BRD kann nur das quittieren wozu sie im Seerecht legitimiert ist. Die BRD = Seerecht kann nicht auf ein übergeordnetes System = aktives Staatsrecht in den souveränen Staaten zugreifen oder etwas quittieren.
Aussage von den Bewerbern des GS:
„Ich habe schon soooooooooooviel mit meinem GS erreicht“
Antwort darauf ist:
Wenn ihr denn alle schon soooooooooo viel mit eurem GS erreicht habt wieso könnt ihr nicht einen einzigen Beweis für eure aufgestellten Thesen erbringen? 7 Jahre befasse ich mich jetzt schon mit diesem GS und keiner von euch hat es fertig gebracht. Diskutieren könnt ihr alle gut, Nachweise erbringen könnt ihr leider nicht.
Und nun kommt für mich persönlich das Wichtigste.
Schaut man auf die Seite GELBER SCHEIN an. Da steht nichts davon wie wir freie Menschen werden? Das steht nichts von der Lösung für uns alle.Wo steht da was von Frieden, Freiheit, Souveränität, Selbstbestimmung, Subsidiaritätsprinzip? Wo steht das was von unserem deutschen Kaiser? Wo steht da was von einem Friedensvertrag? Wo steht das was von Artikel 11 Verfassung 1871?
Seit wann gibt es denn diese Seite? Ich habe mit der Wayback Machine danach gesucht.
Das ist keine „staatliche“ Seite, es ist nicht einmal „amtlich“. Das Impressum fehlt genau wie bei mir auch. Deswegen ist es eine rein private Webseite.
Wo sind die angeblich 4,5 Millionen Gelbscheinträger auf der Straße mit Gesicht zu zeigen und ihren Willen kund zu tun, dass sie freie Menschen sein wollen? Das sie in Frieden, Freiheit, Souveränität und Selbstbestimmung leben wollen?
Abstammungsnachweise besorgen ja. Denn dadurch lernt man seine Vorfahren kennen und man befasst sich mit seiner eigenen Geschichte. Verwaltungsakt bei der Firma BRD auslösen und seine Daten abgeben und somit als „System Gegner“ dazustehen niemals! Achtet darauf wo ihr überall eure Daten abgeben sollt!!!
Mein persönliches Fazit
Mit dem Nachweis durch:
- den Grundlagenvertrag,
- dem Versailler Vertrag Artikel 278,
- dem Bundesgesetzblatt 8 Mai 1945 von 1950,
- der Verfassung der DDR vom 07. Oktober 1949 (Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit).
- Der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934(2) (Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit) (Reichsangehörigkeit),
- dem fehlenden Staat „Deutschland“
- dem SHAEF Gesetz Nr. 52, Artikel VII Begriffsbestimmungen Punkt (e) „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember1937 bestanden hat.
sollte zu 100% bewiesen sein, dass wir mit dem GS nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit von Hitler beantragen sondern noch viel schlimmer, dass wir mit dem GS ausgestellt der Firma BRD in der wir geltende Staatenlose Personen sind die über keinerlei Rechte verfügen , durch den Versailler Vertrag Artikel 278 auf Grund der neu erworbenen Staatsangehörigkeit dieses Reichsangehörigen in jeder Richtung von jeder Pflicht gegenüber ihrem Heimatstaate entbunden werden und somit unsere vererbte Staatsangehörigkeit gemäß RuStAG freiwillig abgeben.
Nicht genug, dass es Protagonisten gibt die den GS massiv bewerben und damit bewusst eine Täuschung herbeiführen, es sollte noch schlimmer kommen.
Es gibt Mitmenschen die den GS bewerben. Sie wollen euch erzählen was man alles damit erreichen könnte für sich selbst. Und das alles erzählen sie euch OHNE, dass sie überhaupt in Besitz des GS sind. Sie haben absolut keinerlei reale Erfahrungen damit. Sie können gar nicht wissen was man damit erreichen könnte und was nicht da sie den GS nicht haben! Sie stehen angeblich für 1871 und bewerben den GS der Firma BRD? Passt das zusammen? Was für Ziele verfolgen diese Mitmenschen?
Ich wäre dankbar dafür wenn sich nur ein GS Besitzer mit mir zusammen setzen würde um mir einen oder mehrere Nachweise zu geben, dass er auf Grund seines Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland etwas zum Positiven für sich erreichen konnte.
Mal sehen ob sich einer finden wird lange genug warte ich ja darauf.