Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt
Rudolstadt ist die Haupt- und Residenzstadt des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt.
Und somit stellen wir nun das Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt als Bundesstaat des Deutschen Reiches vor.
Dessen Gebiet besteht ebenfalls aus zwei getrennten Teilen, nämlich der am Thüringer Wald gelegenen Oberherrschaft und der von der preußischen Provinz Sachsen umschlossenen Unterherrschaft.
Beide Landesteile sind gebirgig, welches der Großfarmdenkopf und der Kyffhäuser bezeugen.
Die Landesfarben des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt sind ebenfalls Blau und Weiß.
Das Fürstentum besitzt eine konstitutionell-monarchische Verfassung, die auf dem Grundgesetz vom 21. März 1854 und dem Gesetz vom 16. November 1870 beruht.
Bei Ausübung des Gesetzgebungs- und Besteuerungsrechts ist der Fürst an die Mitwirkung des Landtags gebunden, der aus 16 Abgeordneten besteht.
Die Staatsverwaltung ist durch Gesetz vom 7. Februar 1868 neu organisiert worden. Danach hat die oberste Leitung der Regierungsgeschäfte das Ministerium, an dessen Spitze ein dem Landtag verantwortlicher Minister steht, und dem mehrere dem Landtag gleichfalls verantwortliche Abteilungsvorstände beigeordnet sind.
Auch das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt besitzt 1 Stimme im Bundesrat und entsendet 1 Abgeordneten in den Deutschen Reichstag.
Herzlich willkommen, Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, beim Einzug der deutschen Bundesstaaten hier in Magdeburg