Freie und Hansestadt Lübeck
Lübeck ist ein deutscher Bundesstaat. Das Gebiet der Freien und Hansestadt Lübeck gliedert sich in Stadt Lübeck mit den Vorstädten, das Städtchen Travemünde und die Landbezirke. Das „Fürstentum Lübeck“ ist Bestandteil des Großherzogtum Oldenburg. Des weiteren besteht der Freistaat Lübeck teils aus einem abgeschlossenen, von der Ostsee, Holstein, dem oldenburgischen Fürstentum Lübeck, Lauenburg und Mecklenburg begrenzten Ganzen, teils aus einzelnen Enklaven in Lauenburg, im Fürstentum Lübeck und in Mecklenburg-Strelitz.
Nach der Verfassung vom 7. April 1875 und 9. August 1905 steht die Staatsgewalt dem Senat und der Bürgerschaft gemeinschaftlich zu.
Die Freie und Hansestadt Lübeck hat 1 Stimme im Deutschen Bundesrat und entsandte 1 Abgesandten in den Deutschen Reichstag, somit waren auch die Interessen Lübecks im Deutschen Reich vertreten.
Die Landesfarben sind Weiß und Rot und das Wappen der Freie und Hansestadt Lübeck ziert der zweiköpfige rotbewehrte schwarze Adler mit einem weiß über rot geteilten Brustschild.
Lübeck ist eine bedeutende Handelsstadt mit ansehnlicher Reederei und das ganze Staatsgebiet gehörte seit 11. August 1868 dem Zollverein an.
Herzlichst willkommen liebe Lübecker und ein frohes Moin Moin, wir lieben nicht nur euer Marzipan.