Georg Friedrich Prinz von Preußen, König von Preußen und deutscher Kaiser
Georg Friedrich ist ja nun schon König von Preußen. Als König von Preußen ist er automatisch gemäß Artikel 11 Verfassung 1871 auch schon deutscher Kaiser.
Allerdings ist er nicht nur das sondern noch viel mehr.
Preußische Verfassung
Der folgende Artikel ist sehr wichtig für uns alle. Denn Georg Friedrich Ferdinand Prinz von Preußen ist als König von Preußen und als deutscher Kaiser somit auch Oberbefehlshaber des Heeres.
Artikel 46 Der König führt den Oberbefehl über das Heer.
Artikel 47 Der König besetzt alle Stellen im Heere, sowie in den übrigen Zweigen des Staatsdienstes, sofern nicht das Gesetz ein Anderes verordnet.
Artikel 51 Der König beruft die Kammern und schließt ihre Sitzungen. Er kann sie entweder beide zugleich oder auch nur eine auflösen. Es müssen aber in einem solchen Falle innerhalb eines Zeitraums von sechzig Tagen nach der Auflösung die Wähler und innerhalb eines Zeitraums von neunzig Tagen nach der Auflösung die Kammern versammelt werden.
Artikel 54 [1] Der König wird mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres volljährig. [2] Er leistet in Gegenwart der vereinigten Kammern das eidliche Gelöbniß, die Verfassung des Königreichs fest und unverbrüchlich zu halten und in Uebereinstimmung mit derselben und den Gesetzen zu regieren.
Hier nun eine Sprachdatei zum anhören für unterwegs mit der Frage "Brauchen wir einen deutschen Kaiser?"