1) Ist unser heutiges Grundgesetz eine gültige Verfassung?
Art. 146 GG fordert eine Verfassung, die sich das Deutsche Volk in freier Selbstbestimmung gibt.
Vgl. auch Auszug Rede Carlo Schmid, Rede vor dem parlamentarischen Rat am 08.Sept.1948
„Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zur beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. „.
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Mehr Informationen dazu findet ihr hier.
2) Gibt es einen Friedensvertrag der den 2. Weltkrieg beendet hat?
Nein, formal ist der 2. Weltkrieg lediglich die Fortführung der Kampfhandlungen des 1. Weltkriegs und dieser dauert bis heute an. Es gibt nur die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht und verschiedene Verträge zwischen der BRD, der DDR und weiteren Staaten.
Keiner davon ist ein Friedensvertrag. Die BRD niemals im Krieg befunden hat, sie kein Rechtsnachfolger der Weimarer Republik ist, gibt es niemanden in der BRD der dazu legitimiert wäre einen Friedensvertrag zum 2. Wk zu unterzeichnen. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
3) Wie hoch war die Steuerlast im Kaiserreich?
Im Deutschen Reich zwischen 1900 und 1910 lag die durchschnittliche Steuerlast pro Erwerbstätigen bei etwa 5 bis 6 Prozent des Einkommens. Diese Zahl bezieht sich auf die Gesamtsteuerbelastung, also sowohl auf direkte Steuern (wie Einkommen- und Gewerbesteuer) als auch auf indirekte Steuern (wie Verbrauchssteuern und Zölle).
4) Besteht das Deutsche Reich 1871 (Kaiserreich) noch?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2015 in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger ist.
https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_06/380964-380964
Es existiert noch da der ewige Bund DR niemals von den Menschen (Preußen, Sachsen, Bayern, Hessen etc.) der souveränen Bundesstaaten aufgelöst wurde.
5) Sind Reichsbürger Angehörige des Deutschen Reichs 1871?
Der "Reichsbürger" wurde im Reichsbürgergesetz von 19. Sept. 1935 definiert, welches von den Alliierten mit SHAEF-Gesetz Nr. 2 am 20. Sept. 1945 aufgehoben wurden. Ein Reichsbürger war ein Angehöriger des 3. Reiches (1933-1945) und kann damit nicht mit einem Angehörigen des Deutschen Reiches 1871 gleichgesetzt werden.
6) Was ist die konkrete Aussage von Art. 146 GG?
Das Grundgesetz fordert eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk. Die letzte Verfassung, die sich das gesamte deutsche Volk in freier Selbstbestimmung gegeben hat, ist die Verfassung 1871.
Kurioserweise forderte Herr Bodo Ramelow, Ministerpräsident von Thüringen im Juni 2021 auch eine neue Verfassung für Deutschland.
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Mehr Informationen dazu gibt es hier.