DAS VÖLKERRECHTLICHE PETITUMSRECHT
Warum der Kaiserruf keine moderne Klick-Petition ist, sondern das mächtigste Ur-Recht der Erben im Verfassungsnotstand.
⚙️ DIE PRÄZISE STATIK (DIE HISTORISCHEN UND AKTUELLEN BELEGE)
1. Das landes- und reichsrechtliche Fundament:
Historisch verbrieft in den Verfassungen der Bundesstaaten (z. B. Artikel 115 der Bayerischen Verfassungsurkunde von 1818) sowie in Artikel 23 der Reichsverfassung von 1871.
Dieses Recht garantierte jedem Deutschen das unantastbare Recht, sich mit einer „Alleruntertänigsten Bitte“ direkt an Seine Majestät den Kaiser als Inhaber des Bundespräsidiums nach Artikel 11 RV 1871 zu wenden.
2. Die völkerrechtliche Kontinuität des Staatsvolkes:
Im klassischen Völkerrecht führt der dauerhafte Ausfall der Regierungsorgane (Organstreik) nicht zum Untergang des Staates, sofern das Staatsvolk und das Staatsgebiet fortbestehen. Dem verbliebenen Staatsvolk steht das immanente völkergewohnheitsrechtliche Selbsterhaltungsrecht zu, die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit seiner legitimen Verfassungsorgane auf friedlichem und schriftlichem Wege (Eingabe/Petitum) zu fordern.
Beleg a (Der unzerstörbare Staatskern):
Nach der völkerrechtlichen Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek (Allgemeine Staatslehre, 1900) begründen das Staatsgebiet und das Staatsvolk die De-jure-Substanz eines Staates. Fällt das dritte Element – die effektive Regierungsgewalt – durch einen Unrechtsakt aus (Failed State / Organstreit), ruht das System im Rechtsstillstand, ohne völkerrechtlich unterzugehen.
Beleg b (Das Recht auf Bewahrung):
Die klassische Völkerrechtslehre (u. a. Hugo Grotius und Alfred Verdross, Völkerrecht, 1964) verbrieft das Prinzip der Staatskontinuität. Dem Staatsvolk wohnt das immanente, völkergewohnheitsrechtliche Selbsterhaltungsrecht (Ius Preservationis) inne. Dieses erlaubt und gebietet dem Volk, die Rechte des schlafenden Gesamtkörpers durch friedliche, schriftliche Schritte (Petitum) zu wahren und die Reaktivierung von den legitimen Erbträgern einzufordern.
Beleg c (Die höchstrichterliche Deckung):
Diese exakte völkerrechtliche Statik wurde für das Deutsche Reich höchstrichterlich im Grundlagenvertrags-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 (Sammlungsnummer: BVerfGE 36, 1) zementiert: Der Gesamtstaat existiert mangels institutionalisierter Organe als Rechtssubjekt fort, ist aber derzeit selbst nicht handlungsfähig.
3. Das heutige Petitionsrecht:
Garantiert als individuelles und kollektives Grundrecht in Artikel 17 des Grundgesetzes (GG). Die formelle Behandlung ist im Gesetz über den Petitionsausschuss (Petitionsausschussgesetz) sowie in den §§ 108 ff. der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) geregelt.
Die formelle Struktur des Textes:
Der Text muss zwingend als reine, ehrfurchtsvolle Bitte und Willensbekundung (Votum) von unten nach oben formuliert sein.
Jede diktierende Formulierung, jede Forderung oder gar das Androhen von Konsequenzen würde das Prinzip der monarchischen Souveränität verletzen und das Dokument de jure sofort entwerten.
Ein rechtssicherer Kernentwurf für deinen Schuhkarton müsste folgende vier Säulen enthalten:
Warum das im geltenden Recht unantastbar ist.
Wenn der Schriftsatz genau so aufgebaut ist, greift das Prinzip der absoluten Rechtssicherheit für dich im Alltag:
Kein Verstoß gegen geltendes Recht:
Du verlangst keinen Umsturz der Bundesrepublik, du gründest keine illegalen Scheinbehörden, du verweigerst keine Steuern und spielst nicht im Hobbykeller Staat. Du nutzt schlicht dein Grundrecht aus Artikel 17 des Grundgesetzes, um einen privaten, rechtshistorischen Brief an eine Privatperson des öffentlichen Rechts zu senden.
Die absolute Würde:
Du agierst nicht als Aktivist, sondern als bewusster Diener des Rechts. Du wirfst den Brief ein, legst die Kopie in deinen Schuhkarton und wartest mit einem Schlosslächeln entspannt ab, da der Ball nun de jure auf der Seite des Thronerben liegt.
Vielen herzlichen Dank an Tanja und den Küchentisch für diese Ausarbeitung. Mehr findet ihr hier.

⚠️ ⚙️ RECHTSHISTORISCHES ANSCHAUUNGSMATERIAL & STUDIENTEXT
Dieses Dokument dient exklusiv der wissenschaftlichen Forschung, der allgemeinen Geschichtsbetrachtung und der staatsphilosophischen Bildung am Küchentisch. Es handelt sich ausdrücklich um keine Rechtsberatung, keine Einzelfallhilfe und keinen Aufruf zu behördlichen oder politischen Handlungen. Das Petitionsrecht nach Art. 17 GG ist ein höchstpersönliches Individualrecht, das jeder Mensch ausschließlich in eigener, autarker Verantwortung für sich selbst wahrnimmt. Jegliche Haftung für die private Verwendung oder Interpretation dieses historischen Musters wird kategorisch ausgeschlossen.
Petitum Vorschlag als PdF
Prüft es bitte!