Warum sagt der VDWK, dass wir  vor den Kriegsausbruch zurück sollen mit unseren Ahnennachweisen?

 

 

Insbesondere Ingo Reiman tätigt solche Aussagen. Doch lest selbst.

Welche Rahmenbedingungen denn? Du schreibst von "verändert wurden " also von der Vergangenheit. Es scheint so, als wenn du wüsstest wovon du schreibst. Da wird es sicherlich sehr leicht sein es auch allen mitzuteilen, was du für veränderte Rahmenbedingungen gefunden hast.

In der Zeit vom Kriegsausbruch bis zum 27.10.1918 gab es bezüglich dem RuStAG keinerlei Gesetzes Änderungen welche man dann im Reichsgesetzblatt nachlesen könnte wenn man denn wollte.

 

Reichsgesetzblatt 1914

Reichsgesetzblatt 1915

Reichsgesetzblatt 1916

Reichsgesetzblatt 1917

Reichsgesetzblatt 1918

"in wie weit diese eventuell Einfluss auch hier haben könnten?" also hier in der BRD? Echt jetzt?

Das RuStAG (Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz) wurde im ewigen Bund geschaffen und besitzt nur im ewigen Bund seine Gültigkeit.

 

Seit dem 28.10.1918 bis heute ist das RuStAG handlungsunfähig. Das RuStAG hat hier in der BRD rechtlich absolut keinen Einfluss.

 

Was man an dem Artikel 278 Versailler Vertrag

 

"Deutschland verpflichtet sich, die neue Staatsangehörigkeit, die von seinen Angehörigen gemäß den Gesetzen der alliierten und assoziierten Mächte und gemäß den Entscheidungen der zuständigen Behörden dieser Mächte, sei es auf dem Wege der Einbürgerung, sei es auf Grund einer Vertragsbestimmung etwa erworben ist oder erworben wird, anzuerkennen und auf Grund der neuerworbenen Staatsangehörigkeit dieses Reichsangehörigen in jeder Richtung von jeder Pflicht gegenüber ihrem Heimatstaate zu entbinden"

 

und Artikel 2 der „Weimarer Verfassung

 

"Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder. Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt." erkennen kann.

Merke: Rein rechtlich gesehen sollte man seine Ahnen Nachweise , gemäß dem gültigen derzeit handlungsunfähigen RuStAG, 1914  bis zum 27.10.1918 ableiten. 

 

Das BuStag wurde mit dem RuStAG abgelöst. Jedoch gilt das RuStAG rückwirkend bis 1871 da es durch das BuStAG ersetzt wurde.

 

 

Merke: Der letzte gültige Rechtsstand im ewigen Bund ist der 27.10.1918. An dem RuStAG hat sich während des Krieges nichts verändert.

 

Es ist unnötig vor 1914 gehen zu wollen! Was ist wenn der Vorfahre in der Zeit 1914 - 1918 geboren wurde? Wird das dann nicht anerkannt? Muss es erst geprüft werden?

 

Ich denke ihr solltet feststellen, dass es nicht rechtlich nicht nötig ist vor 1914 zu gehen.


Die Frage bleibt jedoch warum der VDWK so massiv darauf besteht?

 

Könnte es möglich sein, dass sie den Kriegs- und Belagerungszustand einfach umgehen wollen?

Könnte es daran liegen, dass Niklas von sich gibt "Der Kriegs- und Belagerungszustand ist schon lange aufgehoben"?

 

Warum kann Niklas mit Nachweisen nicht belegen, dass der Kriegs- und Belagerungszustand schon aufgehoben wurde?

 

Könnte es weiterhin möglich sein, dass sie deswegen von sich geben "Wir benötigen keinen Kaiser"?

 

Selbst wenn der Kriegs- und Belagerungszustand rechtmäßig aufgehoben wäre, was er jedoch nicht ist, benötigen wir trotzdem unseren Präsident des Bundes was man hier erkennen sollte.

 

Ich hoffe, dass ich etwas zur Wahrheitsfindung beitragen konnte. Stellt ihnen gegenüber nicht fest sondern stellt bitte Fragen.