Besteht die Legitimation, einer geltenden staatenlosen Person in der BRD lebend, für eine "Reaktivierung" der ursprünglichen Gemeinden in dem Rechtstand 1871 - 1918?
Auch das ist mit einem ganz klaren Nein zu beantworten rein rechtlich und staatsrechtlich gesehen.
Ich beziehe mich nur auf das rein rechtliche und staatsrechtliche. Die Nachweise dafür habe nicht ich geschrieben. Also ist ein persönlicher Angriff gegen mich nicht notwendig.
Wie sollte das geschehen können wenn das Reich als Ganzes handlungsunfähig ist? Wenn es keine aktive Landesregierungen, Landesbehörden, Gemeindevorstand und Bürgermeister im derzeit handlungsunfähigen Reich, was die Staaten einschließt, gibt?
Du Thomas hast mir bestätigt, weil es ja auch tatsächlich so ist, dass der ewige Bund Deutsches Reich 1871 – 27.10.1918 derzeit handlungsunfähig ist.
Du Thomas hast mir bestätigt, weil es ja auch tatsächlich so ist, dass die 25+1 souveränen Staaten, die sich im ewigen Bund Deutsches Reich befinden, derzeit handlungsunfähig sind.
Du Thomas hast mir bestätigt, weil es ja auch tatsächlich so ist, dass im handlungsunfähigen ewigen Bund Deutsches Reich die gültigen Gesetze für das Reich und die Staaten wie BGB, HGB, StGB, EGBGB und RuStAg die handlungsunfähig sind.
Dazu gehören ebenfalls das ALR und sämtliche Städte und Gemeindeordnungen die derzeit handlungsunfähig sind da die Städte, Dörfer, Gemeinden im ewigen Bund Deutsches Reich ebenfalls derzeit handlungsunfähig sind.
Und jetzt berufst du dich wieder auf die Sächsische Gemeindeordnung? 🙈🤷🏼♂️
Die Sachsen leben derzeit als geltende staatenlose Personen im „Freistaat“ Sachsen und können sich NUR auf die Sächsische Gemeindeordnung berufen, die derzeit geltend ist.
Die erste Nachkriegsfassung für das Land Sachsen trat am 6. Februar 1947 in Kraft.
Die aktuelle Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in ihrer heutigen Form wurde in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 erlassen.
Die derzeit geltende Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung ist die vom 9. März 2018
Auf die originäre Sächsische Landgemeindeordnung von 1838 in Kraft getreten am 1. Mai 1839 kann sich keiner im Freistaat Sachsen berufen weil diese nur im Königreich Sachsen gültig und derzeit handlungsunfähig ist.
Landgemeindeordnung für das Königreich Sachsen vom 7. November 1838.
Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen etc. etc. etc.,
haben für nötig befunden, die Verhältnisse der Landgemeinden in Unserem Königreiche (da steht nicht in der Fiktion BRD) durch ein allgemeines Gesetz zu ordnen, und verfügen demnach, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, durch gegenwärtige
Landgemeindeordnung,
wie folgt:
Merke: Auf die originäre derzeit handlungsunfähige Sächsische Landgemeindeordnung von
1838 kann erst wieder zugegriffen werden, wenn das Königreich Sachsen als Ganzes handlungsfähig ist.
Thomas, alles was sich im originären ewigen Bund befindet ist derzeit handlungsunfähig und nicht anwendbar. Genau das sind die beiden verschiedenen Rechtskreise.
Du kannst nicht bestätigen, dass alles derzeit handlungsunfähig ist und möchtest gleichzeitig auf die originäre Sächsische Landgemeindeordnung die ebenfalls handlungsunfähig ist zugreifen wollen.🤷🏼♂️
Das ist das was die Mitmenschen gestern im Chat erkannt haben. "Alles ist handlungsunfähig doch das was ich für mich nutzen kann nehme ich raus und erkläre es für handlungsfähig".😢🙈
Die originäre Sächsische Landgemeindeordnung ist nur gültig und anwendbar im handlungsfähigen Königreich Sachsen und nicht in der BRD. Wollt ihr im Freistaat Sachsen auf die originäre Landgemeindeordnung zugreifen, stellt ihr euch über das Gesetz vom 7. November 1838 und somit über Friedrich August der es unterzeichnet hatte.
Gestern, am 15. Juli 2026 Thomas Vockerodt in meinem Sprachchat:


Aussage Thomas Vockerodt am 15. Juli 2026


Meine Antwort darauf.


Viele Gemeinden sind vergrößert/verkleinert worden. Es sind teilweise neue Gemeinden entstanden.
Prüft doch mal eure eigene Gemeinde. Wie sah sie bis 1918 aus und wie sieht sie heute aus? Macht euch mal Gedanken darüber, wie ihr diese jetzt "reaktivieren" wollt.
Merke: Die Gemeinden im ursprünglichen Zustand 1871 - 27.10.1918 sind ja noch da, weil das Reich mit allem was sich darin befindet, bis zum heutigen Tage nicht aufgelöst wurde.
Eine Einzelne Gemeinde kann man rechtlich gar nicht "reaktivieren" was dem Kriegs- und Belagerungszustand geschuldet ist, der bis heute nicht aufgehoben wurde. Ohne unseren Präsident des Bundes der als Einziger dazu legitimiert ist geht gar nichts.


Fazit:
Es ist nicht notwendig Gemeinden zu "reaktivieren" weil sie noch da sind. Es kann nur das Reich als Ganzes reaktiviert, handlungsfähig gesetzt werden. Dazu benötigen wir den Präsident des Bundes als Oberbefehlshaber im Kriegs- und Belagerungszustand. Damit er agieren kann, benötigt er die Menschen, die sich als Preußen, Sachsen, Bayern, Hessen etc. erkannt haben = das Staatsvolk der souveränen Staaten.
Alles andere bedeutet "Man malt sich seine Welt so wie sie einem gefällt". Es hat nichts mit dem gültigen Recht zu tun.
Früher oder später sollte es jeder erkennen. Die Wahlkommissionen die "vorübergehend" schon seit mindestens 2017 also 9 Jahre unterwegs sind und immer noch nichts "reaktiviert" haben und auch nicht werden.


Finde es raus wenn du möchtest indem du prüfst und nicht mehr alles glaubst. Ich kann dir nur Informationen geben und werde dich von nichts überzeugen. Das darfst du gerne selber indem du die Wahrheit findest die geschrieben steht.
