Hat der VDWK/WK die Legitimation Staatsangehörigkeitsausweise auszustellen, zu siegeln und zu unterzeichnen?
Auch hier wieder die schriftliche Aussage von Thomas Vockerodt VSWK



Wenn nicht gesiegelt wird fragt man sich dann wieso ein Siegel der "Preußischen Provinz Sachsen zu sehen ist?
Rechtliche Einordnung in der Bundesrepublik Deutschland
Kein amtliches Formular der Fiktion BRD
Die Feststellung der "deutschen Staatsangehörigkeit" erfolgt in Deutschland nach dem "Staatsangehörigkeitsgesetz" (StAG).
Zuständig sind die Staatsangehörigkeitsbehörden der Länder.
Offizielle Formulare stammen von den Behörden in der Fiktion BRD und beziehen sich auf das geltende StAG – nicht auf ein angebliches „Staatliches Deutsches Recht (SDR)“.
Daraus folgt keine rechtliche Wirkung gegenüber deutschen Behörden. Keine Anerkennung durch deutsche Behörden.
Ein mit diesem Formular gestellter Antrag begründet keinen Anspruch auf:
einen Staatsangehörigkeitsausweis,
die Anerkennung eines „Bundesstaates“,
oder sonstige Rechtsfolgen.
Behörden in der Fiktion BRD werden ein solches Formular regelmäßig als rechtlich unbeachtlich ansehen.
RuStAG 1913
Das bloße Besitzen oder Ausfüllen einer solchen Identitätskarte ist grundsätzlich nicht strafbar. Jeder Verband kann solche Spielzeugausweise den Mitliedern ausstellen damit diese wissen, dass sie zu diesem Verband gehören.
Ist dieser "Staatsangehörigkeitsausweis" durch die Siegelung eine echte oder eine unechte Urkunde?
Eine echte geltende Urkunde/Ausweis ist es nach den Vorgaben der BRD nicht.
Deswegen wurde auch Erhard Lorentz vor Gericht in der BRD frei gesprochen. Das Urteil ist zu finden. Sucht es euch. Ich gebe es sinngemäß mit meinen Worten wieder:
"Jeder weiss was die geltenden gesetzlichen Vorgaben der BRD sind. Wer sich so einen Ausweis/Urkunde kauft sollte wissen, dass er eine Spielzeugurkunde/Spielzeugausweis erworben hat".
Zitat "Eine unechte Urkunde würde dann vorliegen,
wenn der Anschein erweckt würde jemand anders hätte die Urkunde ausgestellt (zum Beispiel eine öffentliche Behörde)" Zitat Ende.
Da der VDWK/Wahlkommissionen suggerieren, dass sie sich schon im "staatlichen Recht" befinden, ist es eine unechte Indigenatskarte und somit eine Täuschung. Nun wird es doch rechtlich relevant. Es ist gemäß Strafgesetzbuch (StGB)
§ 267 Urkundenfälschung, Strafgesetzbuch (StGB) § 132 Amtsanmaßung, Strafgesetzbuch (StGB) § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Strafgesetzbuch (StGB) § 271 Mittelbare Falschbeurkundung, Strafgesetzbuch (StGB) § 276 Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen, Doch die BRD interessiert es nicht.
Wenn man diese Mitmenschen die etwas mit einem selbst gebastelten Siegel versehen anzeigen würde, könnte die Möglichkeit bestehen, dass sie genau wie Erhard Lorentz frei gesprochen werden.
Allerdings würde dann noch die Möglichkeit bestehen, dass die Oberhäupter der souveränen Staaten, die als solche durch Artikel 109 Weimarer Verfassung nicht auftreten können, eine Zivilklage führen.
Fazit:
Sie sind rechtlich nicht dazu legitimiert Staatsangehörigkeitsausweise auszustellen, zu siegeln und zu unterzeichnen. Da sie schon die "staatlichkeit" suggerieren ist es strafrechtlich relevant.
Es sind und bleiben wertlose Spielzeugausweise.
Warum werden von den Wahlkommissionen "Indigenatskarten" und "Staatsangehörigkeitsausweise" ausgestellt? Doppelt hält besser? Oder warum ist es so?
Vielleicht fangt ihr ja jetzt mal an euch Gedanken über eure Daten zu machen wenn ihr genau hin schaut?






