Ist der VDWK dazu legitimiert in der BRD eine  Nationalversammlung einzuberufen?

 

Die Frage ist sehr schnell, einfach und kurz beantwortet.

 

Nein!

 

Nur falls sie es mal löschen sollten.....

 

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Nationalversammlung 2026

Öffentliche Bekanntmachung:
Eröffnung der Wahllisten

Aufruf zur Wahl der Delegierten zur Konstituierung der
Deutschen Nationalversammlung

in den Bundesstaaten

„Das Land der Deutschen und die Deutsche Kultur erleben gegenwärtig stürmische Zeiten.
Man hat den Eindruck, die Verwaltung des Landes vertritt zunehmend weniger die Interessen und
Bedürfnisse der hier lebenden Menschen. In solchen Zeiten ist mutiges und entschlossenes
Handeln notwendig, um das Schicksal wieder in die eigenen Hände nehmen zu können. Großem
Unglück wie Krieg, wirtschaftlichem Niedergang, Verletzung der Menschenwürde und kultureller
Verwahrlosung kann so entschieden begegnet werden. Zur Durchsetzung der eigenen
Souveränität und Wahrung seiner Interessen ruft das Deutsche Volk somit zur Konstituierung der
Deutschen Nationalversammlung auf.“

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Wahllisten für Ihren Bundesstaat mit sofortiger
Wirkung eröffnet sind.

Voraussetzungen für die Kandidatur zum Delegierten und Teilnahme an den Wahlen:

Besitz der Staatsangehörigkeit in einem Deutschen Bundesstaat (gem. Staatlich Deutschem Recht vor Ausbruch des 1. Weltkrieges, dem Rechtsstand zum 27. Juli 1914, insbesondere den §§ 1 und 3 RuStAG 1913)

Kandidatur zum Delegierten: Vollendung des 35. Lebensjahres

Ausübung des Wahlrechts: Vollendung des 21. Lebensjahres

Ansässigkeit / wesentlicher Wohnsitz im Bundesstaat

Mann oder Weib

Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis und zur Kandidatur ist der:

15. Februar 2026

Ort und Zeitraum für die Einsicht in die Wahllisten der Stimmberechtigten und der wählbaren
Delegierten sowie die Bekanntgabe des Wahlortes und des Wahltermins und Wahlverfahrens
werden allen Eingetragenen schriftlich mitgeteilt.

26. Januar 2026

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Der Stand der Plakatierung ist im Kartendienst des VDWK einsehbar
Webkarte Nationalversammlung

Die Nationalversammlung ist ein AUSSERORDENTLICHES Organ des Staatsvolkes in Zeiten einer Führungskrise der Staatsmacht zur friedlichen Willensbildung und zur Klärung staatsrechtlicher Fragen durch das Volk.

Unser Heimatland leidet.

Notwendige Entscheidungen stehen an, die unser Leben betreffen. Unsere Verfassung wartet darauf, in Kraft gesetzt zu werden.
Somit rufen die Deutschen Völker zur Konstituierung der Nationalversammlung.

Beteiligt Euch

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In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine rechtliche Grundlage, auf der irgendjemand – weder Bürger noch Vereine, Initiativen oder Gruppen – eine „Nationalversammlung“ ausrufen könnte. Das Grundgesetz kennt dieses Organ nicht, und es sieht ebenfalls keine Möglichkeit vor, eine verfassungsgebende Versammlung außerhalb der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung einzuberufen.

 

Privat ausgerufene „Nationalversammlungen“

Solche Konstrukte haben keine Rechtswirkung. Sie sind rechtlich bedeutungslos und werden von Behörden als pseudojuristische Konstruktionen eingeordnet (z. B. im Spektrum „Selbstverwaltung“).

 

Dies deckt sich mit den Recherchen zu IOV, OPPT, VHD, Prinz Reuß etc.

Volksabstimmung über eine Nationalversammlung

 

Das Grundgesetz kennt keine Volksabstimmung über sogenannte "Verfassungsfragen". Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages betonen ausdrücklich, dass das Grundgesetz kein allgemeines Referendum vorsieht.

 

Merke: Woher sollten geltende staatenlose Personen die über keinerlei Rechte in der Fiktion BRD verfügen, dieses Recht hernehmen?

 

Würde es im gültigen Recht funktionieren?

 

Muss man darüber nachdenken wenn das Reich als Ganzes mit seinen souveränen Staaten handlungsunfähig ist? Nein!

 

Im Deutschen Kaiserreich (1871–1918) gibt es keine rechtliche Grundlage, auf der irgendjemand – weder Bürger noch Parteien noch gesellschaftliche Gruppen – eine Nationalversammlung ausrufen könnten.

 

Die Reichsverfassung von 1871 ist eine Bundesverfassung, und nur der Bundesrat und Reichstag können gemäß Artikel 78 Verfassung 1871 verfassungsändernd handeln.

 

Eine verfassungsgebende Nationalversammlung ist nicht vorgesehen.

 

Fazit: Nein, der VDWK ist rechtlich nicht dazu legitimiert eine Nationalversammlung einzuberufen.

 

Empfehlung: Lasst euch die Nachweise dafür zeigen die den VDWK angeblich dazu legitimieren. Und fragt bitte auch gleich was mit den Daten passiert die man zur Anmeldung der "Nationalversammlung abgeben musste".