Besteht die Legitimation dafür Indigenatskarten auszustellen?

 

Rein rechtlich nach geltenden Recht der Fiktion BRD ist das eindeutig mit einem Nein zu beantworten.

 

Rechtliche Einordnung in der Bundesrepublik Deutschland

 

Kein amtliches Formular

 

Die Feststellung der "deutschen Staatsangehörigkeit" erfolgt in Deutschland nach dem "Staatsangehörigkeitsgesetz" (StAG).

Zuständig sind die Staatsangehörigkeitsbehörden der Länder.

 

Offizielle Formulare stammen von den Behörden und beziehen sich auf das geltende StAG – nicht auf ein angebliches „Staatliches Deutsches Recht (SDR)“.

 

Daraus folgt keine rechtliche Wirkung gegenüber deutschen Behörden. Keine Anerkennung durch deutsche Behörden.


Ein mit diesem Formular gestellter Antrag begründet keinen Anspruch auf:

 

  • einen Staatsangehörigkeitsausweis,
  • die Anerkennung eines „Bundesstaates“,
  • oder sonstige Rechtsfolgen.

 

Behörden in der Fiktion BRD werden ein solches Formular regelmäßig als rechtlich unbeachtlich ansehen.

RuStAG 1913
 

Das bloße Besitzen oder Ausfüllen einer solchen Identitätskarte ist grundsätzlich nicht strafbar. Jeder Verband kann solche Spielzeugausweise den Mitliedern ausstellen damit diese wissen, dass sie zu diesem Verein gehören. 

 

Ist diese "Indigenatskarte" durch die Siegelung eine echte oder eine unechte Urkunde?

Eine echte geltende Urkunde/Ausweis ist es nach den Vorgaben der BRD nicht

 

Deswegen wurde auch Erhard Lorentz vor Gericht in der BRD frei gesprochen. Das Urteil ist zu finden. Sucht es euch. Ich gebe es sinngemäß mit meinen Worten wieder:

 

"Jeder weiss was die geltenden gesetzlichen Vorgaben der BRD sind. Wer sich so einen  Ausweis/Urkunde kauft sollte wissen, dass er eine Spielzeugurkunde/Spielzeugausweis erworben hat".


Zitat "Eine unechte Urkunde würde dann vorliegen,
wenn der Anschein erweckt würde jemand anders hätte die Urkunde ausgestellt (zum Beispiel eine öffentliche Behörde)
" Zitat Ende.

 

Da der VDWK/Wahlkommissionen suggerieren, dass sie sich schon im "staatlichen Recht" befinden, ist es eine unechte Indigenatskarte und somit eine Täuschung. Nun wird es doch rechtlich relevant. Es ist gemäß Strafgesetzbuch (StGB) 
§ 267 Urkundenfälschung, Strafgesetzbuch (StGB) § 132 Amtsanmaßung, Strafgesetzbuch (StGB) § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten, Strafgesetzbuch (StGB) § 271 Mittelbare Falschbeurkundung, Strafgesetzbuch (StGB) § 276 Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen, Doch die BRD interessiert es nicht.

 

Wenn man diese Mitmenschen die etwas mit einem selbst gebastelten Siegel versehen anzeigen würde, könnte die Möglichkeit bestehen, dass sie genau wie Erhard Lorentz frei gesprochen werden.

 

Allerdings würde dann noch die Möglichkeit bestehen, dass die Oberhäupter der souveränen Staaten, die als solche durch Artikel 109 Weimarer Verfassung nicht auftreten können, eine Zivilklage führen.

 

Im gültigen Recht sollten diese Mitmenschen zu 100% zur Verantwortung gezogen werden.

 

Seht mal was Thomas Vockerodt dazu schreibt.

Wie nennt man so etwas?

Täuschung?

Widerspruch?

Merke: Es ist und bleibt ein Spielzeugausweis eines "Verbandes".

 

Obwohl, die Indigenatskarte wird ja nicht vom VDWK ausgestellt, unterzeichnet und gesiegelt sondern von den Wahlkommissionen die Mitglieder des VDWK sind.

 

Zum Schluß noch eine Frage an alle:

 

Warum werden von den Wahlkommissionen "Indigenatskarten" und "Staatsangehörigkeitsausweise" ausgestellt? Doppelt hält besser? Oder warum ist es so?

 

Was passiert mit unseren Daten?