"Außenminister Baker hat Artikel 23 Grundgesetz gelöscht"

Im virtuellen gibt es viele Menschen und Gruppierungen die von sich geben, dass Außenminister Baker Artikel 23 Grundgesetz gelöscht hat. Das möchte ich jetzt gerne mit Fakten und Nachweisen richtig stellen. Schaut auf die Namen.
1. Datenpool Chat von Tilo auf Telegram
2. "Verband Deutscher Rechtssachverstaendiger"
3. Dr. Matthes Peter Haug
4. "Wahlkommission Sachsen"
5. Der verstorbene Ronald Gehlken
Es sind noch viel mehr die das so von sich geben.

Aussage „Am 18.07.1990 wurde das Grundgesetz vollständig gelöscht“ mit dem Hinweis auf BGBl 1990 Teil II Seite 885, 890 vom 23.09.1990 ist eine Falschaussage.
BGBl 1990 Teil II Seite 885, 890 ist das sogenannte Einigungsvertragsgesetz zur sogenannten deutschen Wiedervereinigung.
Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Entscheidung zum sogenannten Staatshaftungsgesetz im Kern Folgendes entschieden: Der Bund durfte das damalige Staatshaftungsgesetz von 1981 nicht erlassen, weil ihm dafür die Gesetzgebungskompetenz fehlte.
Deshalb wurde das Gesetz für nichtig erklärt. Die bestehende Amtshaftung nach Art. 34 GG und § 839 BGB blieb aber bestehen.
Das steht ausdrücklich in Artikel 34 Grundgesetz:
Verletzt jemand in Ausübung eines öffentlichen Amtes seine Amtspflichten, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.
Das Urteil bestätigt diese Regel sogar ausdrücklich.
Wichtig ist der Hintergrund des Urteils: Das damalige Staatshaftungsgesetz von 1981 wollte die Haftung modernisieren und eine unmittelbare Staatshaftung schaffen. Das BVerfG sagte aber:
Inhaltlich wäre so etwas grundsätzlich möglich, aber der Bund war damals nicht zuständig, weil das Staatshaftungsrecht überwiegend Sache der Länder war.
Deshalb fiel das neue Gesetz weg, und es blieb beim bisherigen System der Amtshaftung nach
Art. 34 GG und § 839 BGB.
Es gibt also weiterhin eine sogenannte Staatshaftung/Amtshaftung in Deutschland. Behörden können auf Schadensersatz verklagt werden, und Gerichte sprechen regelmäßig Amtshaftungsansprüche zu. Das Urteil von 1982 hat das nicht abgeschafft.
Somit ist die These vom BVerfGE 61, 149 es soll keine Staatshaftung mehr geben seit 19.10.1982 und alle haften privat widerlegt.



Doch wie ist es tatsächlich? Schaut bitte selber.



Im sogenannten Einigungsvertrag steht es geschrieben wer den Artikel 23 gelöscht hat.
Es waren die Deutschen selber und nicht Außenminister James Baker!
Ja, wir brauchen gar nicht darüber zu diskutieren denn der Einigungsvertrag ist nur geltend und nicht gültig. Jedoch sehen die "Bediensteten ihn als gültig an.
Der Artikel 23 GG wurde deswegen gelöscht, weil er durch die sogenannte Widervereinigung nicht mehr notwendig ist. Das Grundgesetz gilt jetzt für die neuen und alten Bundesländer.
"Art 1 Länder
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland."
Art 4 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:
1.
Die Präambel wird wie folgt gefaßt:
"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."
Ja, auch darüber brauchen wir uns nicht zu streiten denn die BRD ist kein Staat und verfügt über kein Staatsvolk! Doch für die "Bediensteten der BRD ist es so!
Fazit:
- Der Artikel 23 GG wurde nicht von Baker gelöscht.
- Der Artikel 23 GG wurde von den Deutschen gelöscht.
- Das Grundgesetz gilt jetzt für das gesamte "deutsche Volk".
- Deswegen ist ein Geltungsbereich nicht mehr nötig.
- Alle sogenannten "Gesetze" sind immer noch geltend!
Wer also denen Glauben schenkt, dass Artikel 23 gelöscht wurde und aus diesem Grunde alle geltenden Gesetze nichtig sind, läuft einer Täuschung hinterher. Festellen wird es jeder, wenn er aus diesen Gründen gegen dieses Unrechtsystem BRD gehen wird. Ihr werdet sehr schnell auf den Boden der geltenden Tatsachen zurückgeholt werden. Dann jedoch nicht jammern bitte. Ich kann euch nicht mehr als Informationen geben. Was ihr daraus macht, liegt ganz allein an euch.
Danke
