Update vom 26.07.2022
[Weitergeleitet von Saſcha ✶
Ja, das ist bekannt. An Verrat kann man sich nicht gewöhnen. Aber was juckt es die deutsche Eiche, wenn .... zum Inhalt nur so viel:
Frank zuzuhören ist für mich kaum noch zu ertragen, aber einige seiner Fragen will ich ihm gerne beantworten:
Frage: Können staatenlose Personen, die in der BRD leben, auf diese Gesetze zugreifen?
Antwort: "Wer sich im Staatsgebiet aufhält, ist den Gesetzen desselben unterworfen." Verfassung für das Königreich Sachsen. Und so findet man es in staatsrechtlicher Literatur für jeden Staat beschrieben.
Dazu Art 50 EGBGB der geltenden Gesetzgebung der BRiD: "Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft."
Nun lasst es euch auf der Zunge zergehen. Ein "Generaldirektor" Sascha Hagemann der sich auf gültige Gesetze beruft, der gültige Gesetze als geltende staatenlose Person in der BRD anwenden will, der zum TUN auffordert verweist auf Artikel 50 EGBGB obwohl ihm zu 100% bewusst sein sollte, dass das original BGB absolut nichts mit dem illegal weitergeführtem EGBGB seit dem 28.10.1918 zu tun hat da es keinen Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches 1871 gibt?
Artikel 50.
Der §. 9 des Gesetzes, betreffend das Reichsschuldbuch, vom 31. Mai 1891 (Reichs. Gesetzbl. S.
321) wird dahin geändert:
Eine Ehefrau wird zu Anträgen ohne Zustimmung des Ehemannes zugelassen.
Die Ehefrau bedarf der Zustimmung des Ehemannes, wenn ein Vermerk zu dessen Gunsten
eingetragen ist. Ein solcher Vermerk ist einzutragen, wenn die Ehefrau oder mit ihrer Zustimmung
der Ehemann die Eintragung beantragt. Die Ehefrau ist dem Ehemanne gegenüber zur Ertheilung
der Zustimmung verpflichtet, wenn sie nach dem unter ihnen bestehenden Güterstande über die
Buchforderung nur mit Zustimmung des Ehemannes verfügen kann.
Illegal weitergeführtes und verändertes EGBGB seit 1918 bis heute.
Art. 50
1.Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.
2. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.
"Generaldirektor" Sascha Hagemann, es ist doch nicht dein Ernst, dass du bewusst auf ein gültiges Deutsches Gesetz verweist welches von den illegalen Konstrukten seit 1918 bis heute umgeschrieben und verändert wurde? Und ausgerechnet du schreibst zu Anfang "Ja, das ist bekannt. An Verrat kann man sich nicht gewöhnen. Aber was juckt es die deutsche Eiche, wenn ...."
Und hier, dass Video dazu.
Ist der VHD, erneut ins Leben gerufen von geltenden Staatenlosen Personen die über keinerlei Rechte verfügen, die in der Firma BRD leben und keinen Nachweis von einem bestallten Beamten aus dem Deutschen Reich über ihre Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat haben, legitim oder nicht?
Glaube nichts, prüfe alles. Glaubt auch mir nicht und schaut euch dazu die Gesetze an.
Dann ist es an der Zeit Fragen zu stellen.
Im allgemeinen möchte ich gern sagen, dass nicht überall da wo 1871 dran steht auch 1871 drin ist. Überprüft es und ihr werdet es erkennen und verstehen.
Das ist die Wahrheit die geschrieben steht und zwar gemäß gültigem Recht. Was ihr daraus macht, ist ganz allein euer Ding. Ich habe damit das getan was ich immer tue. Und zwar euch die Informationen nach besten Wissen und Gewissen gegeben.
Ihr braucht jetzt auch gar nicht anfangen gegen mich zu gehen. Ich habe die Gesetze nicht geschaffen. Ich stelle nur fest, ich stelle nur Fragen!
Und jetzt kommen wir zu den Fakten!
Art. 45 preussische Verfassung http://www.verfassungen.de/preussen/preussen50-index.htm
Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu. Er ernennt und entläßt die Minister. Er befiehlt die Verkündigung der Gesetze und erläßt die zu deren Ausführung nöthigen Verordnungen.
Art. 11 Verfassung 1871 https://de.wikisource.org/wiki/Verfassungdes_Deutschen_Reichs(1871)#Artikel_11.
- Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.
- Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist die Zustimmung des Bundesrathes erforderlich, es sei denn, daß ein Angriff auf das Bundesgebiet oder dessen Küsten erfolgt.
- Insoweit die Verträge mit fremden Staaten sich auf solche Gegenstände beziehen, welche nach Artikel 4. in den Bereich der Reichsgesetzgebung gehören, ist zu ihrem Abschluß die Zustimmung des Bundesrathes und zu ihrer Gültigkeit die Genehmigung des Reichstages erforderlich.
Art. 63 Verfassung 1871 https://de.wikisource.org/wiki/Verfassungdes_Deutschen_Reichs(1871)#Artikel_11.
Die gesammte Landmacht des Reichs wird ein einheitliches Heer bilden, welches in Krieg und Frieden unter dem Befehle des Kaisers steht.
Art. 64 Verfassung 1871 https://de.wikisource.org/wiki/Verfassungdes_Deutschen_Reichs(1871)#Artikel_11.
Alle Deutschen Truppen sind verpflichtet, den Befehlen des Kaisers unbedingte Folge zu leisten. Die Verpflichtung ist in den Fahneneid aufzunehmen.
Reichs-Militärgesetz § 5 https://de.wikisource.org/wiki/Reichs-Milit%C3%A4rgesetz#%C2%A7._6.
Das Gebiet des Deutschen Reichs wird in militärischer Hinsicht in 17 Armee-Korps-Bezirke eingetheilt.
Reichs-Militärgesetz § 6 https://de.wikisource.org/wiki/Reichs-Milit%C3%A4rgesetz#%C2%A7._6.
Die Kriegsformation des Heeres, sowie die Organisation des Landsturmes bestimmt der Kaiser.
Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst § 3 https://www.zaar.uni-muenchen.de/download/doku/historische_gesetze/mo-nr_30_vaterlaend.pdf
Die Leitung des vaterländischen Hilfsdienstes liegt dem beim Königlich
Preußischen Kriegsministerium errichteten Kriegsamt ob.
Gesetz über den Belagerungszustand § 4 http://www.verfassungen.de/preussen/gesetze/pbelagerung51.htm
Mit der Bekanntmachung der Erklärung des Belagerungszustandes geht die vollziehende Gewalt an die Militairbefehlshaber über.
Letzter gültiger Rechtsstand VHD https://www.hilfsdienst.net/legitimation-des-vhd.html
Gesetz über den Belagerungszustand § 14 https://www.zaar.uni-muenchen.de/download/doku/historische_gesetze/mo-nr_30_vaterlaend.pdf
Letzter gültiger Rechtsstand im Deutschen Reich ist der 27. Oktober 1918, 24 Uhr.1, 2 Alle nach diesem Zeitpunkt ergangenen Verfassungen, Gesetze, Verordnungen, Verträge und Vereinbarungen sind illegal und besitzen für gesetzliche Deutsche keine Rechtsgültigkeit.
Vereinsgesetz. Vom 19. April 1908 §1 https://de.wikisource.org/wiki/Vereinsgesetz
- Alle Reichsangehörigen haben das Recht, zu Zwecken, die den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, Vereine zu bilden und sich zu versammeln. Dieses Recht unterliegt polizeilich nur den in diesem Gesetz und anderen Reichsgesetzen enthaltenen Beschränkungen.
- Die allgemeinen sicherheitspolizeilichen Bestimmungen des Landesrechts finden Anwendung, soweit es sich um die Verhütung unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer an einer Versammlung handelt.
-
Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst § 14 https://www.zaar.uni-muenchen.de/download/doku/historische_gesetze/mo-nr_30_vaterlaend.pdf
-
Den im vaterländischen Hilfsdienst beschäftigten Personen darf die Ausübung
des ihnen gesetzlich zustehenden Vereins- und Versammlungsrechts nicht beschränkt
werden. - "Beamten und Fahneneid" VHD https://www.hilfsdienst.net/aktuell-details-04/hilfsdiensttreffen-im-herzogtum-anhalt.html
Erhard Lorenz https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/
Rüdiger staatenlos.info https://www.staatenlos.info/
Verfassunggebende Versammlung https://www.verfassunggebende-versammlung.com/
Wahlkommission Sachsen "Notstand" Strafgesetzbuch Deutsches Reich https://wk-sachsen.org/?Grundlagen___Was_ist_ein_Notstand%3F
Prinz Reuss http://wk-reuss.org/
Heil und Segen euch.
Euer Frank Radon