Da ich schon immer darum gebeten habe, dass mir jemand etwas mit dem Nachweis von Fakten widerlegt, wenn ich etwas von mir gebe, dass nicht richtig ist bin ich um so mehr erfreut darüber, dass Alex mir diese Nachweise erbracht hat. Ein aufrichtiges Dankeschön dafür. Nicht nur ich habe danach gesucht und leider bisher nichts gefunden.
Das Video dazu auf odysee gibt es hier.
DFR - BVerfGE 36, 1 - Grundlagenvertrag
Nun kann man mit 100%tiger Sicherheit sagen, dass Deutschland (Deutsches Reich 1871-1918), die Vereinigten Staaten von Amerika, Österreich-Ungarn, Bolivien, Dänemark, Großbritanien, Mexiko, die Niederlande, Rußland, Salvador und Schweden die HLKO, das Abkommen über die Gesetze und Bräuche des Landkriegs ratifiziert haben.
Da es mir mit der HLKO nur um die Verbindung mit dem Staatsangehörigkeitsausweis der Firma BRD ging und immer noch geht, bleiben immer noch Fragen offen.
Gerade die Vertreter des "gelben Scheins" berufen sich auf die HLKO Artikel 43.
Und sie geben noch andere Dinge von sich wie Großmeister Göttsche.
Zitat "Wenn die BRD die Treuhandverwaltung der Besatzer ist und die Besatzer als oberste Herren der BRD die HLKO gezeichnet haben, dann ist somit die HLKO natürlich für die BRD auch bindend.“ + „Die USA waren schon zum Zeitpunkt der Zeichnung der HLKO eine Corp. und es können Völkerrechtlich verbindliche Vertrage auch zwischen Staat und Corp. gezeichnet werden.Zitat Ende.
Klar kann auch ein Staat (welcher Staat eigentlich? Wurde mir immer noch nicht beantwortet) und eine Corp. verbindliche Verträge schließen. Doch haben diese Verträge dann etwas mit der HLKO zu tun?
Ist das erste Zitat von Göttsche tatsächlich richtig?
HLKO Art. 1
Die Vertragsmächte werden ihren Landheeren Verhaltungsmassregeln geben, welche
der dem vorliegenden Abkommen beigefügten Ordnung der Gesetze und Gebräuche
des Landkriegs entsprechen.
HLKO Art. 2
Die Bestimmungen der im Artikel 1 angeführten Ordnung sowie des vorliegenden
Abkommens finden nur zwischen den Vertragsmächten Anwendung und nur dann,
wenn die Kriegführenden sämtlich Vertragsparteien sind.
Frage: Ist die BRD eine Vertragsmacht? War die BRD Kriegsführend?
Nach meinem jetzigen Wissensstand hat die BRD niemals Krieg geführt also war nicht eine Kriegsführende Vertragspartei.
Wie können dann die Alliierten der Firma BRD, die nicht ratifiziert hat, die keine Vertragsmacht ist, die nicht Kriegsführend war, die HLKO auferlegen?
HLKO Art. 4
Dieses Abkommen tritt nach seiner Ratifikation für die Beziehungen zwischen den
Vertragsmächten an die Stelle des Abkommens vom 29. Juli 1899 betreffend die
Gesetze und Gebräuche des Landkriegs.
HLKO Art. 5
Dieses Abkommen soll möglichst bald ratifiziert werden.
Die Ratifikationsurkunden sollen in Den Haag hinterlegt werden.
Ist es nicht eher so, dass die Alliierten des 2. Weltkrieges sich auf die UN-Charta am am 24. Oktober 1945 in Kraft getreten berufen die ebenfalls von den Vereinigten Staaten von Amerika am 24. Oktober 1945 und von Deutschland am 18. September 1973 unterschrieben wurde?
Es ist ja wohl nicht zu bestreiten, obwohl...Göttsche kann alles malen, dass sich derzeit alle Länder in dem Status "Land und nicht in dem Status souveräner Staat befinden.
Und weiter geht es zum gelben Schein über den BVerfGE 36, 1 - Grundlagenvertrag.
8. Art. 16 GG geht davon aus, daß die "deutsche Staatsangehörigkeit", die auch in Art. 116 Abs. 1 GG in Bezug genommen ist, zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist. Deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes ist also nicht nur der Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Zitat "Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" Zitat Ende.
Zitat "Es gibt Grenzen verschiedener rechtlicher Qualität: Verwaltungsgrenzen, Demarkationsgrenzen, Grenzen von Interessensphären, eine Grenze des Geltungsbereichs des Grundgesetzes, die Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937," Zitat Ende.
Zitat "Für die Frage, ob die Anerkennung der Grenze zwischen den beiden Staaten als Staatsgrenze mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist entscheidend die Qualifizierung als staatsrechtliche Grenze zwischen zwei Staaten, deren "Besonderheit" ist, daß sie auf dem Fundament des noch existierenden Staates "Deutschland als Ganzes" existieren,". Zitat Ende.
Zitat „Art. 16 GG geht davon aus, daß die "deutsche Staatsangehörigkeit", die auch in Art. 116 Abs. 1 GG in Bezug genommen ist, zugleich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist. Deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes ist also nicht nur der Bürger der Bundesrepublik Deutschland.“ Zitat Ende.
Fazit für mich. Und auch hier lasse ich mich sehr gerne mit dem Nachweis von Fakten, so wie es Alex getan hat, belehren.
Die BRD hat die HLKO weder unterzeichnet noch ratifiziert.
Die BRD ist keine Vertragsmacht gemäß Artikel 2 HLKO.
Die BRD ist niemals Kriegsführende Vertragspartei gewesen.
Die Alliierten sowie die BRD können derzeit nur auf das zugreifen wozu sie als nicht souveräne Länder legitimiert sind = Seerecht = UN-Charta, SHAEF Militärgesetze.
Wir, als geltende Staatenlose Personen die über keinerlei Rechte verfügen, die dem römischen Recht, dem kanonischen Recht, den goldenen Bullen der Päpste und dem bürgerlichen Tod ausgesetzt sind, die in der Firma BRD leben und nur als Personen angesehen werden weil dieses System keine Menschen kennt und akzeptiert, können derzeit nicht auf die HLKO zugreifen. Erst wenn das Deutsche Reich 1871 - 1918 als Ganzes wieder handlungsfähig ist.
In den SHAEF Militärgesetzen, in dem DFR - BVerfGE 36, 1 – Grundlagenvertrag wird uns zu 100% aufgezeigt, was für die Alliierten und die BRD das „Deutsche Reich“, dass „Deutschland“ und "die deutsche Staatsangehörigkeit" bedeutet.
Nämlich in den Grenzen zum 31.12.1937!
Wer jetzt immer noch glaubt den Staatsangehörigkeitsausweis machen zu müssen kann es doch sehr gerne tun. Für mich ist es immer noch eine reine Datensammlung und bringt uns vor allem nicht in die Freiheit. Schon gar nicht bringt es in unsere Heimath dem Deutschen Reich 1871 -1918 zurück.
Ahnennachweise besorgen ja, Verwaltungsakt auslösen niemals!